Was gilt bei Flugverspätung?
Flugverspätung: Ihre Rechte im Überblick
Flugverspätungen sind ärgerlich und können Urlaubspläne oder wichtige Termine durcheinanderwirbeln. Doch Fluggäste sind nicht rechtlos. Airlines haben bei Verspätungen klare Pflichten und Passagiere bestimmte Ansprüche. Was gilt es also zu beachten, wenn Ihr Flug Verspätung hat?
Betreuungspflicht der Airline:
Schon bei kürzeren Verspätungen kann die Airline verpflichtet sein, Sie mit Informationen zum aktuellen Stand der Dinge zu versorgen. Ab einer Wartezeit von zwei Stunden (bei Kurzstreckenflügen), drei Stunden (bei Mittelstreckenflügen) und vier Stunden (bei Langstreckenflügen) greift die sogenannte Betreuungspflicht. Diese umfasst:
- Verpflegung: Die Airline muss Ihnen kostenlose Getränke und Snacks anbieten. Bei längeren Wartezeiten sind auch warme Mahlzeiten vorgesehen. Die Angemessenheit der Verpflegung orientiert sich an der Dauer der Verspätung.
- Kommunikation: Die Airline muss Sie über die Gründe der Verspätung und den voraussichtlichen Abflug informieren.
- Unterbringung: Bei einer Übernachtung am Abflugort aufgrund der Verspätung muss die Airline die Kosten für ein Hotelzimmer sowie den Transfer dorthin übernehmen.
Ansprüche bei Flugausfall und Annullierung:
Wird Ihr Flug annulliert oder fällt ganz aus, haben Sie die Wahl zwischen folgenden Optionen:
- Umbuchung: Die Airline muss Ihnen eine Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug anbieten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Flug der gleichen Airline oder einer Partnergesellschaft handelt.
- Alternative Beförderung: Sie können alternativ eine andere Beförderungsmöglichkeit zum Zielort verlangen, beispielsweise per Bahn oder Bus. Die Kosten hierfür trägt die Airline.
- Ticketrückerstattung: Sie können die vollständige Erstattung des Ticketpreises verlangen.
Entschädigung bei Flugverspätung:
Neben den oben genannten Leistungen haben Sie unter bestimmten Umständen auch Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Diese richtet sich nach der Flugdistanz und beträgt:
- 250 Euro bei Flügen bis 1500 km
- 400 Euro bei Flügen innerhalb der EU über 1500 km und bei allen anderen Flügen zwischen 1500 und 3500 km
- 600 Euro bei allen anderen Flügen über 3500 km
Ausnahmen:
Es gibt Ausnahmen, in denen die Airline keine Entschädigung zahlen muss. Dies ist der Fall bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs der Airline liegen. Dazu zählen beispielsweise:
- Schlechte Wetterbedingungen
- Streiks (nicht Streiks des Airline-Personals)
- Politische Unruhen
Wichtig: Bewahren Sie alle relevanten Dokumente wie Boardingpass, Buchungsbestätigung und Belege für entstandene Kosten (z.B. Hotel, Verpflegung) auf. So können Sie Ihre Ansprüche im Nachhinein besser geltend machen. Informieren Sie sich im Zweifelsfall bei der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt für Reiserecht.
Tipp: Es gibt spezielle Portale und Apps, die Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen können. Diese übernehmen oft die Kommunikation mit der Airline und kümmern sich um die notwendigen Formalitäten.
#Entschädigung#Flugverspätung#PassagierrechteKommentar zur Antwort:
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