Welche Zeit gilt als tatsächliche Ankunftszeit bei einem Flugverspätung?

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Klarheit geschaffen: Nicht die Landung, sondern das Öffnen der Flugzeugtür gilt als tatsächliche Ankunftszeit bei Flugverspätungen. Diese juristische Definition ist entscheidend, um die Rechte von Fluggästen bei Entschädigungsansprüchen eindeutig zu bestimmen und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

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Die entscheidende Minute: Wann beginnt eine Flugverspätung wirklich zu zählen?

Flugverspätungen sind ein Ärgernis für Reisende. Sie können Reisepläne durcheinanderbringen, Anschlussflüge verpassen und wertvolle Urlaubs- oder Geschäftszeit rauben. Wenn es um die Durchsetzung von Fluggastrechten geht, insbesondere bei Entschädigungsansprüchen, spielt die genaue Bestimmung der Ankunftszeit eine entscheidende Rolle. Lange Zeit herrschte hier Unsicherheit, die zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten führte. Doch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun Klarheit geschaffen: Nicht die Landung des Flugzeugs, sondern das Öffnen der Flugzeugtür am Zielflughafen gilt als tatsächliche Ankunftszeit bei Flugverspätungen.

Diese Entscheidung des EuGH ist ein wichtiger Meilenstein für Fluggastrechte. Warum ist diese Unterscheidung so bedeutend?

  • Präzise Definition statt vager Annahmen: Vor der EuGH-Entscheidung basierten viele Fluggesellschaften ihre Berechnung der Verspätungsdauer auf dem Zeitpunkt der Landung. Die Zeit zwischen Landung und dem tatsächlichen Verlassen des Flugzeugs durch die Passagiere, die durchaus erheblich sein kann, wurde dabei oft ignoriert. Der EuGH hat dieser Praxis einen Riegel vorgeschoben und eine klare, nachvollziehbare Definition geschaffen.

  • Fairness für Fluggäste: Die Zeit zwischen Landung und dem Öffnen der Tür kann durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden, die außerhalb des Einflussbereichs der Passagiere liegen. Dazu gehören beispielsweise das Warten auf eine freie Parkposition, die Abfertigung des Flugzeugs und die Bereitstellung der Gangway. Wenn die Verspätung erst mit dem Öffnen der Tür beginnt zu zählen, werden diese Verzögerungen korrekt berücksichtigt.

  • Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten: Die eindeutige Definition der Ankunftszeit reduziert die Grauzone und somit die Wahrscheinlichkeit von Rechtsstreitigkeiten zwischen Fluggesellschaften und Passagieren. Fluggäste haben nun eine klare Grundlage, um ihre Entschädigungsansprüche geltend zu machen.

Was bedeutet das für Fluggäste konkret?

Wenn ein Flug beispielsweise 2 Stunden und 50 Minuten verspätet landet, aber erst 3 Stunden und 5 Minuten später die Tür öffnet, haben die Passagiere Anspruch auf Entschädigung. Denn die Verspätung wird erst ab dem Zeitpunkt des Öffnens der Tür berechnet.

Wichtige Hinweise:

  • Dokumentation ist entscheidend: Bewahren Sie Ihre Bordkarte, Flugpläne und andere relevante Dokumente auf. Notieren Sie sich den Zeitpunkt der Landung und, wenn möglich, den Zeitpunkt des Öffnens der Tür.
  • Anspruch prüfen: Es gibt verschiedene Online-Rechner und Anwaltskanzleien, die Ihnen helfen können, Ihren Anspruch auf Entschädigung zu prüfen.
  • Fristen beachten: Achten Sie auf die geltenden Fristen für die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen.

Fazit:

Die Entscheidung des EuGH zur Definition der Ankunftszeit bei Flugverspätungen ist ein wichtiger Sieg für Fluggastrechte. Sie schafft Klarheit, sorgt für mehr Fairness und erleichtert die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen. Als Reisender sollten Sie sich Ihrer Rechte bewusst sein und die neue Definition nutzen, um Ihre Ansprüche bei Flugverspätungen geltend zu machen. Die nächste Flugverspätung muss nicht länger nur ein Ärgernis sein, sondern kann unter Umständen sogar zu einer finanziellen Entschädigung führen.

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