Wann hat man Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung?
Fluggäste haben bei erheblichen Verspätungen Rechte: Ab drei Stunden Ankunftsverspätung winkt unter Umständen eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro. Bereits nach zwei Stunden Wartezeit am Flughafen stehen Reisenden kostenlose Getränke und Verpflegung durch die Fluggesellschaft zu. Prüfen Sie Ihre Ansprüche und lassen Sie sich nicht abwimmeln!
Flugverspätung: Ihre Rechte und wie Sie zu Ihrer Entschädigung kommen
Flugverspätungen sind ein Ärgernis. Nicht nur, dass sie Ihre Reisepläne durchkreuzen und Stress verursachen, sie können auch richtig ins Geld gehen, wenn beispielsweise Anschlussflüge verpasst werden oder Hotelbuchungen verfallen. Doch viele Reisende wissen nicht, dass sie in solchen Situationen unter Umständen Anspruch auf Entschädigung und Betreuungsleistungen haben. Dieser Artikel klärt auf, wann Sie bei Flugverspätungen entschädigungsberechtigt sind und wie Sie Ihre Rechte geltend machen können.
Die Eckpfeiler der Fluggastrechte
Die Europäische Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 regelt die Ansprüche von Fluggästen bei Verspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderung. Diese Verordnung gilt für Flüge, die innerhalb der EU starten oder von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU in ein EU-Land fliegen.
Wann Sie Anspruch auf Entschädigung haben
Der wichtigste Punkt ist die Ankunftsverspätung am Zielflughafen. Hier gelten folgende Richtwerte:
- Ab 3 Stunden Verspätung: Unter Umständen haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der Flugstrecke:
- 250 Euro: Für Flüge bis zu 1.500 Kilometer
- 400 Euro: Für Flüge innerhalb der EU über 1.500 Kilometer und für alle anderen Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern
- 600 Euro: Für alle Flüge über 3.500 Kilometer
Wichtige Ausnahmen: Wann Sie keine Entschädigung erhalten
Auch wenn die Verspätung über drei Stunden beträgt, gibt es Ausnahmen, bei denen die Fluggesellschaft nicht zahlen muss. Der häufigste Grund ist das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen (auch “höhere Gewalt” genannt). Darunter fallen beispielsweise:
- Unwetter: Extreme Wetterbedingungen, die den Flugbetrieb gefährden.
- Politische Instabilität: Krieg, Terrorismus oder andere politische Unruhen.
- Streiks: Streiks von Fluglotsen oder Flughafenpersonal (Achtung: Streiks des eigenen Flugpersonals werden oft nicht als außergewöhnliche Umstände anerkannt).
- Sicherheitsrisiken: Unerwartete Sicherheitsbedenken oder Terrorwarnungen.
Die Fluggesellschaft muss jedoch nachweisen, dass diese außergewöhnlichen Umstände tatsächlich die Ursache für die Verspätung waren und dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Auswirkungen zu minimieren.
Betreuungsleistungen bei längeren Wartezeiten
Bereits ab zwei Stunden Wartezeit am Flughafen hat die Fluggesellschaft eine Fürsorgepflicht. Das bedeutet:
- Kostenlose Mahlzeiten und Getränke: Die Fluggesellschaft muss Ihnen kostenlose Mahlzeiten und Getränke in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit zur Verfügung stellen.
- Hotelunterkunft: Bei Verspätungen, die eine Übernachtung erforderlich machen, muss die Fluggesellschaft für die Hotelkosten aufkommen.
- Transfer: Die Fluggesellschaft muss den Transfer zum Hotel und zurück zum Flughafen organisieren und bezahlen.
- Kommunikation: Sie haben das Recht auf zwei kostenlose Telefonate oder E-Mails, um Ihre Angehörigen oder Geschäftspartner zu informieren.
Wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen
- Dokumentation: Sammeln Sie alle relevanten Dokumente, wie Flugtickets, Bordkarten, E-Mail-Korrespondenz mit der Fluggesellschaft und Quittungen für Ausgaben (z.B. für Mahlzeiten und Getränke).
- Beschwerde einreichen: Wenden Sie sich schriftlich an die Fluggesellschaft und fordern Sie die Entschädigung und/oder die Erstattung der Kosten für die Betreuungsleistungen.
- Fristen beachten: Beachten Sie die Verjährungsfristen. Diese können je nach Land variieren, liegen aber in der Regel bei drei Jahren.
- Unterstützung suchen: Wenn die Fluggesellschaft Ihre Ansprüche ablehnt oder nicht reagiert, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle, einen Anwalt für Fluggastrechte oder ein spezialisiertes Online-Portal wenden.
Spezialisierte Dienstleister
Es gibt zahlreiche Online-Portale, die sich auf die Durchsetzung von Fluggastrechten spezialisiert haben. Diese Unternehmen übernehmen die gesamte Abwicklung, von der Prüfung der Ansprüche bis zur eventuellen Klage. Im Erfolgsfall behalten sie eine Provision ein, in der Regel einen Prozentsatz der Entschädigung.
Fazit: Wissen ist Macht
Flugverspätungen sind ärgerlich, aber mit dem Wissen um Ihre Rechte können Sie sich gegen die Unannehmlichkeiten wehren und eine Entschädigung fordern. Informieren Sie sich gründlich, dokumentieren Sie alles und lassen Sie sich nicht abwimmeln. Mit etwas Geduld und Durchsetzungsvermögen können Sie Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen und die Fluggesellschaft für die entstandenen Unannehmlichkeiten zur Rechenschaft ziehen.
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