Welche Rechte habe ich bei Flugplanänderung?
Flugplanänderungen können Reisende unerwartet treffen. Ab zwei Stunden Verspätung entstehen möglicherweise Entschädigungsansprüche. Überschreitet die Verspätung drei Stunden, ist eine Entschädigung üblich. Bei Wartezeiten von fünf Stunden oder mehr kann die Reise storniert und der Ticketpreis erstattet werden. Für Pauschalreisende gelten gesonderte Regelungen.
Flugplanänderungen: Ihre Rechte als Fluggast
Flugplanänderungen sind leider keine Seltenheit. Ob Verspätung, Ausfall oder gar ein geänderter Abflugort – die Unannehmlichkeiten für Reisende sind erheblich. Doch welche Rechte haben Sie eigentlich, wenn Ihre Flugpläne durcheinandergewirbelt werden? Hier ein Überblick über Ihre Möglichkeiten, abhängig von der Art und dem Umfang der Änderung.
Die EU-Fluggastrechteverordnung (VO 261/2004) – Ihr wichtigstes Werkzeug:
Diese Verordnung gilt für Flüge, die von einem Flughafen in der EU starten oder mit einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden und innerhalb der EU landen. Sie regelt die Rechte von Passagieren bei Annullierungen, erheblichen Verspätungen und Denied Boarding (Nichtbeförderung).
Erhebliche Verspätung:
Als “erhebliche Verspätung” gilt in der Regel eine Verspätung von mindestens zwei Stunden bei Kurzstreckenflügen (bis 1500 km), drei Stunden bei Mittelstreckenflügen (zwischen 1500 und 3500 km) und vier Stunden bei Langstreckenflügen (über 3500 km). Wichtig: Die Verspätung bezieht sich auf die tatsächliche Ankunftszeit am Zielort. Eine Verspätung am Abflugort allein reicht nicht aus.
Bei erheblichen Verspätungen haben Sie Anspruch auf:
- Verpflegung und Kommunikation: Die Airline muss Ihnen kostenlos Essen und Getränke sowie Möglichkeiten zur Kommunikation (z.B. Telefonate) zur Verfügung stellen. Der Umfang richtet sich nach der Dauer der Verspätung.
- Hotelübernachtung: Bei einer Übernachtung, die von der Airline zu vertreten ist (z.B. durch die Verspätung), muss die Airline Ihnen ein Hotelzimmer zur Verfügung stellen.
- Ersatztransport: Die Airline muss Ihnen gegebenenfalls einen alternativen Flug anbieten.
Annullierung:
Wird Ihr Flug annulliert, haben Sie Anspruch auf:
- Rückerstattung des Ticketpreises: Sie können den vollen Ticketpreis erstattet bekommen oder einen alternativen Flug zum frühestmöglichen Zeitpunkt antreten.
- Verpflegung und Kommunikation: Wie bei erheblichen Verspätungen.
- Hotelübernachtung: Bei einer Übernachtung, die von der Airline zu vertreten ist.
Denied Boarding (Nichtbeförderung):
Wenn Ihnen der Zugang zum Flug verweigert wird, obwohl Sie ein gültiges Ticket besitzen (z.B. Überbuchung), haben Sie Anspruch auf:
- Kompensation: Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke und entspricht in der Regel 250 € (Kurzstrecke), 400 € (Mittelstrecke) oder 600 € (Langstrecke).
- Alternativer Flug: Die Airline muss Ihnen einen alternativen Flug zum nächstmöglichen Zeitpunkt anbieten.
Ausnahmen von der Entschädigungspflicht:
Es gibt Ausnahmen von der Entschädigungspflicht, z.B. bei außergewöhnlichen Umständen, die die Airline nicht beeinflussen konnte (z.B. extremer Wetter, Sicherheitsrisiken, Streik von Flugsicherungspersonal).
Pauschalreisen:
Bei Pauschalreisen gelten gesonderte Regelungen. Hier ist der Reiseveranstalter in erster Linie Ihr Ansprechpartner. Er ist verpflichtet, für die Durchführung der Reise zu sorgen und Ihnen im Falle von Flugplanänderungen Abhilfe zu schaffen.
Was tun bei Flugplanänderungen?
- Dokumentieren Sie alles: Notieren Sie sich Flugdaten, Verspätungszeiten, und bewahren Sie alle relevanten Dokumente (Ticket, Bordkarte, etc.) auf.
- Wenden Sie sich an die Airline: Melden Sie die Verspätung oder Annullierung umgehend bei der Airline.
- Beweisen Sie Ihre Ansprüche: Sammeln Sie Belege für Ihre Ausgaben (z.B. Hotelrechnung, Quittungen für Essen und Getränke).
- Setzen Sie Ihre Rechte durch: Wenn die Airline Ihre Ansprüche nicht anerkennt, können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde oder einen Anwalt wenden.
Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall kann die Rechtslage komplex sein. Bei Unsicherheiten sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Verbraucherberatung wenden.
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