Wann habe ich Anspruch auf Flugentschädigung?

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Flugverspätungen können entschädigt werden. Mindestens 3 Stunden Verspätung sind nötig. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung schützt Ihre Rechte. Eine Geltendmachung ist bis 6 Jahre nach dem Flug möglich.
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Wann habe ich Anspruch auf Flugentschädigung?

Flugverspätungen können Reisende erheblich beeinträchtigen, insbesondere bei längeren Wartezeiten. Die Europäische Union (EU) hat die Rechte von Fluggästen durch die Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gestärkt, die den Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätungen regelt.

Voraussetzungen für den Anspruch auf Entschädigung

Um Anspruch auf eine Entschädigung bei Flugverspätung zu haben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestens 3 Stunden Verspätung: Die Verspätung muss mindestens 3 Stunden betragen, gerechnet ab der geplanten Ankunftszeit.
  • Zuständiger Flughafen: Der Abflughafen muss sich innerhalb der EU befinden, oder der Ankunftsflughafen muss sich in der EU befinden und der Flug wurde von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt.
  • Außergewöhnliche Umstände: Die Verspätung darf nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht worden sein, wie z. B. Wetterbedingungen, Streiks oder Sicherheitsrisiken.

Höhe der Entschädigung

Die Höhe der Entschädigung hängt von der Entfernung des Fluges ab:

  • Flüge bis zu 1.500 km: 250 Euro
  • Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km: 400 Euro
  • Flüge über 3.500 km (innerhalb der EU): 600 Euro

Geltendmachung der Entschädigung

Fluggäste können ihre Entschädigung direkt bei der Fluggesellschaft geltend machen. Die Geltendmachung sollte schriftlich erfolgen und folgende Angaben enthalten:

  • Flugnummer
  • Buchungsreferenz
  • Datum und Uhrzeit der Verspätung
  • Höhe der geforderten Entschädigung

Die Fluggesellschaft hat 30 Tage Zeit, um auf den Antrag zu antworten. Im Falle einer Ablehnung muss die Fluggesellschaft ihre Gründe darlegen.

Frist für die Geltendmachung

Fluggäste haben bis zu 6 Jahre ab dem Datum des Fluges Zeit, ihre Entschädigung geltend zu machen.

Zusätzliche Rechte

Neben der Entschädigung haben Fluggäste bei Flugverspätungen auch Anspruch auf:

  • Betreuung: Bei Verspätungen ab 2 Stunden sind Essen, Getränke und zwei Telefonate vorgesehen.
  • Hotelübernachtung: Bei Verspätungen über Nacht muss die Fluggesellschaft eine Hotelübernachtung anbieten.
  • Ersatztransport: Bei Verspätungen von mehr als 5 Stunden kann die Fluggesellschaft einen Ersatztransport anbieten, wie z. B. einen Flug mit einer anderen Fluggesellschaft oder eine Zugverbindung.

Die Fluggastrechte-Verordnung bietet einen wichtigen Schutz für Flugreisende. Indem Sie Ihre Rechte kennen, können Sie bei Flugverspätungen eine Entschädigung beantragen und sicherstellen, dass Ihre Reisepläne so wenig wie möglich beeinträchtigt werden.