Wem steht die Flugentschädigung zu?
Flugentschädigung: Wem steht sie wirklich zu?
Verspätete oder annullierte Flüge sind ärgerlich und kosten oft viel Zeit und Nerven. Doch wussten Sie, dass Ihnen in vielen Fällen eine finanzielle Entschädigung zusteht? Die Höhe dieser Entschädigung kann je nach Situation bis zu 600 Euro betragen, doch nicht jeder Fluggast hat automatisch Anspruch darauf. Dieser Artikel klärt auf, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Entschädigung für Flugverspätungen oder -annullierungen zu erhalten.
Die Grundlage: Die EU-Fluggastrechteverordnung (VO 261/2004)
Das wichtigste rechtliche Fundament für Flugentschädigungen innerhalb der Europäischen Union ist die Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Diese Verordnung schützt Fluggäste vor den negativen Folgen von Flugverspätungen und -annullierungen, die durch die Fluggesellschaft verursacht wurden. Wichtig ist dabei der Begriff der “außergewöhnlichen Umstände”.
Wer hat Anspruch auf Entschädigung?
Ein Anspruch auf Entschädigung besteht grundsätzlich, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Flug von einem EU-Flughafen: Der Flug startet von einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union.
- Flug nach einem EU-Flughafen (oder mit einer EU-Fluggesellschaft): Der Flug landet an einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union oder wird von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU durchgeführt.
- Verzögerung oder Annullierung: Der Flug verspätet sich um mindestens drei Stunden oder wird annulliert.
- Keine außergewöhnlichen Umstände: Die Verspätung oder Annullierung darf nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sein. Hierzu zählen beispielsweise schweres Unwetter, Streik des Fluglotsenpersonals oder politische Unruhen. Technische Probleme der Fluggesellschaft fallen nicht unter außergewöhnliche Umstände. Die Beweislast für außergewöhnliche Umstände liegt bei der Fluggesellschaft.
- rechtzeitige Benachrichtigung: Oftmals besteht eine Frist zur Benachrichtigung über die Verspätung/Annullierung. Diese Frist sollte in den AGB der Fluggesellschaft und im Reiseverlauf nachvollziehbar sein.
Höhe der Entschädigung:
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke:
- Flugreisen unter 1500 km: 250 Euro
- Flugreisen zwischen 1500 und 3500 km: 400 Euro
- Flugreisen über 3500 km: 600 Euro
Ausnahmen und Besonderheiten:
Es gibt Ausnahmen von diesem Anspruch. So besteht beispielsweise kein Anspruch auf Entschädigung, wenn der Fluggast über die Verspätung oder Annullierung weniger als 14 Tage vor dem Abflug informiert wurde und ihm ein Alternativflug angeboten wurde, der die Ankunft nicht mehr als zwei Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit verzögert. Auch bei einem kostenlosen Umbuchung/Rückflugangebot kann der Anspruch gemindert sein.
Was tun bei verspätetem oder annulliertem Flug?
Dokumentieren Sie sorgfältig alle relevanten Informationen, wie Flugnummer, Datum, Uhrzeit der Verspätung/Annullierung, und erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung der Fluggesellschaft. Sammeln Sie außerdem Belege für entstandene Zusatzkosten (z.B. Hotelübernachtung).
Fazit:
Der Anspruch auf Flugentschädigung ist komplex und hängt von vielen Faktoren ab. Im Zweifel sollten Sie sich an eine spezialisierte Rechtsberatung oder Verbraucherorganisation wenden, um Ihren individuellen Anspruch zu prüfen. Es gibt zudem spezialisierte Unternehmen, die Fluggäste bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen. Eine vorherige Prüfung der eigenen Rechte kann viel Ärger und Kosten sparen.
#Flugentschädigung#Passagiere#RechtKommentar zur Antwort:
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