Wie informiert man den Arbeitgeber über Krankenkassenwechsel?

21 Sicht
Seit 2021 ist die papiergebundene Mitgliedsbescheinigung abgeschafft. Arbeitnehmer teilen ihrem Arbeitgeber formlos den Wechsel der Krankenkasse mit. Der Arbeitgeber meldet den Mitarbeiter dann elektronisch über das Arbeitgeber-Meldeverfahren bei der neuen Krankenkasse an und erhält digital eine Mitgliedsbestätigung.
Kommentar 0 mag

Krankenkassenwechsel: So informieren Sie Ihren Arbeitgeber korrekt

Der Wechsel der Krankenkasse ist ein recht häufiges Ereignis. Seit der Abschaffung der papiergebundenen Mitgliedsbescheinigung im Jahr 2021 hat sich die Informationspflicht gegenüber dem Arbeitgeber vereinfacht. Doch wie teilt man dem Arbeitgeber den Wechsel korrekt mit, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten?

Formlose Mitteilung genügt: Im Gegensatz zu früheren Regelungen ist eine formale Kündigung bei der alten und Anmeldung bei der neuen Krankenkasse nicht mehr notwendig, um den Arbeitgeber zu informieren. Eine formlose Mitteilung per E-Mail oder Brief reicht völlig aus. Wichtig ist dabei, dass die Mitteilung folgende Informationen enthält:

  • Name des Arbeitnehmers: Stellen Sie sicher, dass der Name korrekt und vollständig angegeben ist.
  • Beginn der Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse: Geben Sie das Datum des Wechsels an.
  • Name und Kontaktdaten der neuen Krankenkasse: Die vollständige Anschrift und gegebenenfalls die Versicherungsnummer sind hilfreich. Die Kontaktdaten erleichtern dem Arbeitgeber gegebenenfalls Rückfragen.

Beispiel für eine E-Mail:

Betreff: Krankenkassenwechsel

Sehr geehrte/r [Name des Vorgesetzten],

hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich zum [Datum] meine Krankenkasse gewechselt habe. Meine neue Krankenkasse ist die [Name der Krankenkasse], [Adresse der Krankenkasse].

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name]

Der Arbeitgeber kümmert sich um die Anmeldung: Der Arbeitgeber ist nach dem Wechsel für die elektronische Meldung an die neue Krankenkasse zuständig. Er nutzt hierfür das Arbeitgeber-Meldeverfahren. Nach erfolgreicher Meldung erhält er von der neuen Krankenkasse eine digitale Mitgliedsbestätigung. Sie müssen dem Arbeitgeber also keine Kopie Ihrer Versichertenkarte oder ähnliche Dokumente zukommen lassen.

Was tun, wenn der Arbeitgeber Probleme hat? Sollte der Arbeitgeber Schwierigkeiten bei der elektronischen Meldung haben, können Sie ihn unterstützen, indem Sie ihm Ihre Versicherungsnummer und die Kontaktdaten Ihrer neuen Krankenkasse zur Verfügung stellen. In der Regel sollte dies jedoch nicht notwendig sein. Hilfreich kann es auch sein, wenn Sie den Ablauf kurz mit dem Arbeitgeber besprechen und ihn gegebenenfalls auf die vereinfachte Vorgehensweise hinweisen.

Zusammenfassung: Der Wechsel der Krankenkasse ist heutzutage unkompliziert. Eine kurze, formlose Mitteilung an den Arbeitgeber mit den wichtigsten Daten reicht völlig aus. Der Arbeitgeber kümmert sich um die weitere elektronische Meldung an die neue Krankenkasse. So gewährleisten Sie einen reibungslosen Übergang und vermeiden unnötigen Aufwand. Bei Unsicherheiten lohnt sich ein kurzes Gespräch mit dem Arbeitgeber oder der Personalabteilung.