Bin ich verpflichtet meinem Arbeitgeber, meine Krankheit mitteilen?

11 Sicht

Bei Krankmeldung reicht es aus, die Arbeitsunfähigkeit zu attestieren. Die Art der Krankheit geht den Arbeitgeber nichts an, es sei denn, sie ist meldepflichtig (z.B. Infektionskrankheiten). Auch Fragen zur Schwangerschaft oder deren Planung sind aus Diskriminierungsgründen unzulässig.

Kommentar 0 mag

Bin ich verpflichtet, meinem Arbeitgeber meine Krankheit mitzuteilen?

Wenn Sie erkranken und arbeitsunfähig werden, müssen Sie dies Ihrem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen. Dies kann mündlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Eine Krankmeldung muss jedoch schriftlich eingereicht werden, wenn dies vom Arbeitgeber verlangt wird.

Was muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen?

Bei der Krankmeldung sind Sie verpflichtet, Ihre Arbeitsunfähigkeit zu attestieren. Sie müssen die voraussichtliche Dauer Ihrer Abwesenheit angeben und Ihren Arzt als Aussteller der Krankmeldung benennen.

Was darf mein Arbeitgeber nicht fragen?

Ihr Arbeitgeber darf Ihnen keine Fragen zur Art Ihrer Krankheit stellen, es sei denn, diese ist meldepflichtig (z. B. Infektionskrankheiten). Auch Fragen zur Schwangerschaft oder deren Planung sind aufgrund von Diskriminierungsverboten unzulässig.

Ausnahmen

In bestimmten Fällen kann Ihr Arbeitgeber eine genauere Auskunft über Ihre Krankheit verlangen. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn es für die Organisation der Arbeit erforderlich ist oder wenn die Krankheit ein Sicherheitsrisiko für Sie oder andere darstellt.

Beispielsweise kann Ihr Arbeitgeber Sie fragen, ob Sie ansteckend sind, wenn Sie mit Lebensmitteln arbeiten. Oder er kann fragen, ob Sie in der Lage sind, schwere Gegenstände zu heben, wenn Sie in einem Lager arbeiten.

Fazit

Sie sind verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber Ihre Arbeitsunfähigkeit im Krankheitsfall unverzüglich mitzuteilen. Sie müssen jedoch nur die voraussichtliche Dauer Ihrer Abwesenheit und den Aussteller der Krankmeldung angeben. Ihr Arbeitgeber darf keine Fragen zur Art Ihrer Krankheit stellen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder für die Organisation der Arbeit unerlässlich.