Bin ich verpflichtet mich persönlich krank zu melden?

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Die Pflicht zur Krankmeldung am Arbeitsplatz ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Eine Mitteilung per E-Mail oder Telefon ist üblich und akzeptabel, aber keine gesetzlich festgelegte Methode. Der Arbeitgeber kann keine spezifischen Vorgaben machen.
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Persönliche Krankmeldung: Ist sie Pflicht?

Im Krankheitsfall ist es für Arbeitnehmer üblich, sich bei ihrem Arbeitgeber zu melden. Allerdings ist die Frage, ob eine persönliche Krankmeldung gesetzlich vorgeschrieben ist, nicht eindeutig zu beantworten.

Gesetzliche Bestimmungen

In der deutschen Gesetzgebung gibt es keine explizite Regelung, die Arbeitnehmer verpflichtet, sich persönlich krank zu melden. Auch das Bundesarbeitsgericht hat in seinen Urteilen entschieden, dass eine gesetzliche Pflicht zur persönlichen Krankmeldung nicht besteht.

Übliche Praxis

Dennoch ist es üblich, dass Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber im Krankheitsfall unverzüglich per E-Mail oder Telefon informieren. Diese Praxis dient dazu:

  • Den Arbeitgeber über die Abwesenheit zu benachrichtigen und Personalplanung zu ermöglichen.
  • Die Lohnfortzahlung sicherzustellen, da im Falle einer verspäteten Krankmeldung diese gefährdet sein kann.
  • Den Krankenstand zu dokumentieren und im Falle einer längerfristigen Erkrankung entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

Vorgaben des Arbeitgebers

Manche Arbeitgeber legen in ihren Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen spezifische Vorgaben zur Krankmeldung fest. Diese können z. B. beinhalten:

  • Die bevorzugte Methode der Krankmeldung (E-Mail, Telefon, persönlich)
  • Die Frist, innerhalb derer sich ein Arbeitnehmer krank melden muss (z. B. bis 8 Uhr morgens)
  • Die Pflicht zur Vorlage eines ärztlichen Attests ab einer bestimmten Krankheitsdauer

Fazit

Während es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, sich persönlich krank zu melden, ist es üblich und empfohlen, dies unverzüglich per E-Mail oder Telefon zu tun. Arbeitgeber dürfen zwar keine spezifischen Vorgaben zur Krankmeldung machen, aber sie können in ihren Regelungen allgemeine Anforderungen festlegen, die sicherstellen, dass sie über Abwesenheiten informiert werden und die Lohnfortzahlung gewährleistet ist.