Wie heißt ein Wahlarzt für alle Kassen?

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Wahlärztinnen und Wahlärzte können auf ihrem Ordinationsschild Wahlarzt/Wahlärztin anführen, müssen dies aber nicht. Die Behandlungskosten werden direkt mit dem Patienten abgerechnet, der anschließend bei seiner Krankenkasse um Teilrückerstattung ansuchen kann.

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Der Wahlarzt: Alles rund um die private Abrechnung und Kassenrückerstattung

Die Bezeichnung “Wahlarzt” weckt oft Fragen. Wer darf sich so nennen? Und vor allem: Wie finde ich einen Wahlarzt, der auch mit meiner Krankenkasse zusammenarbeitet? Die Antwort ist etwas nuancierter, als man vielleicht denkt.

Der Name ist Programm – aber nicht verpflichtend:

Ein Wahlarzt oder eine Wahlärztin ist ein Arzt, der seine Leistungen nicht direkt mit den Krankenkassen abrechnet, sondern privat mit seinen Patienten. Das bedeutet, die Rechnung geht direkt an den Patienten, der anschließend einen Teil der Kosten von seiner Krankenkasse rückerstattet bekommt. Der Arzt muss diesen Titel aber nicht auf seinem Schild führen. Manche Ärzte bevorzugen eine neutrale Beschilderung, obwohl sie nach dem Wahlarztmodell arbeiten. Daher ist die Beschilderung “Wahlarzt” kein verlässliches Indiz.

Wie finde ich den richtigen Arzt?

Die Suche nach einem geeigneten Arzt, der im Wahlarzt-System arbeitet, gestaltet sich daher etwas anders als die Suche nach einem Kassenarzt. Hier einige Tipps:

  • Direkte Anfrage bei der Krankenkasse: Die einfachste Methode ist die Kontaktaufnahme mit der eigenen Krankenkasse. Die meisten Kassen führen Listen mit Wahlärzten in den jeweiligen Fachbereichen. Diese Listen sind oft online verfügbar oder telefonisch erhältlich. Die Krankenkasse kann Auskunft über die Höhe der Rückerstattung geben und möglicherweise sogar Empfehlungen aussprechen.

  • Online-Suchmaschinen: Eine Suche nach “[Fachbereich] Wahlarzt [Ort]” liefert oft eine Vielzahl von Ergebnissen. Achten Sie jedoch darauf, die Informationen auf den Websites der Ärzte selbst zu überprüfen.

  • Empfehlungen: Fragen Sie Freunde, Familie und Bekannte nach Empfehlungen. Persönliche Erfahrungen sind oft wertvoller als allgemeine Online-Bewertungen.

  • Arztverzeichnisse: Einige Online-Verzeichnisse listen Ärzte mit Angabe ihrer Abrechnungsmodalitäten. Achten Sie auf die Aktualität der Daten.

Wichtig: Die Rückerstattung ist nicht garantiert!

Es ist essentiell zu verstehen, dass die Krankenkasse nicht die gesamten Behandlungskosten übernimmt. Die Höhe der Rückerstattung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter:

  • Die jeweilige Krankenkasse: Die Erstattungssätze variieren von Kasse zu Kasse.
  • Der Fachbereich: Die Rückerstattung für eine Facharztbehandlung kann höher oder niedriger sein als für eine Behandlung beim Allgemeinmediziner.
  • Die Art der Leistung: Nicht alle Leistungen werden im gleichen Umfang erstattet.

Vor der Behandlung unbedingt klären:

Bevor Sie einen Wahlarzt aufsuchen, sollten Sie unbedingt folgende Punkte klären:

  • Höhe der Kosten: Lassen Sie sich die voraussichtlichen Kosten vor der Behandlung detailliert nennen.
  • Höhe der Rückerstattung: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über den voraussichtlichen Rückerstattungsbetrag.
  • Abrechnungsmodalitäten: Klären Sie die Zahlungsmodalitäten und den Ablauf der Rückerstattung.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Ein Wahlarzt ist kein anonymer Arzt, sondern ein Arzt, der privat abrechnet. Mit der richtigen Recherche und der Klärung wichtiger Details vor der Behandlung, können Sie jedoch die Vorteile der Wahlarzt-Variante nutzen und trotzdem von einer anteiligen Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse profitieren. Der Name “Wahlarzt” auf dem Ordinationsschild ist dabei kein Muss, die Information über die Abrechnungsmethode ist entscheidend.