Was ist der Unterschied zwischen einem Wahlarzt und einem Privatarzt?

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Wahlärzte sind niedergelassene Ärzte, die nicht vertraglich an eine Krankenkasse gebunden sind. Patienten können sich ihren Wahlarzt frei aussuchen, ohne eine Überweisung von einem anderen Arzt zu benötigen. Wahlärzte rechnen ihre Leistungen direkt mit dem Patienten ab, der die Kosten zunächst selbst tragen muss und diese anschließend bei seiner Krankenkasse einreichen kann.

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Wahlarzt vs. Privatarzt: Was ist der Unterschied?

Die Begriffe „Wahlarzt“ und „Privatarzt“ werden oft synonym verwendet, beschreiben aber im Detail unterschiedliche Konstellationen der ärztlichen Versorgung. Der entscheidende Unterschied liegt in der Abrechnung der Leistungen und dem Verhältnis zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Wahlärzte:

Wahlärzte sind niedergelassene Ärzte, die keine Kassenverträge mit den gesetzlichen Krankenkassen abgeschlossen haben. Das bedeutet, sie bieten ihre Leistungen sowohl Kassenpatienten als auch Privatpatienten an, abrechnen tun sie aber stets direkt mit dem Patienten. Der Patient erhält eine Rechnung und muss die Kosten zunächst selbst tragen. Anschließend kann er die Rechnung – je nach Tarif und Leistung – bei seiner gesetzlichen Krankenkasse (GKV) zur teilweisen oder vollständigen Erstattung einreichen. Der Erstattungsbetrag richtet sich nach dem jeweiligen Leistungskatalog der Krankenkasse und ist in der Regel geringer als die volle Arztrechnung. Der Patient trägt also immer einen Teil der Kosten selbst. Man spricht hier auch von einer „Privatliquidation im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung“.

Ein wichtiger Vorteil von Wahlärzten ist die oft kürzere Wartezeit auf Termine im Vergleich zu Kassenärzten mit langen Wartelisten. Außerdem haben Patienten die freie Wahl ihres Arztes, ohne an ein bestimmtes Vertragsarztnetz gebunden zu sein. Der Nachteil ist der finanzielle Aufwand, da die Kosten zunächst selbst getragen werden müssen und eine volle Erstattung nicht garantiert ist.

Privatarzte:

Privatarzte behandeln ausschließlich Privatpatienten, also Personen mit einer privaten Krankenversicherung (PKV) oder Beihilfe. Sie haben grundsätzlich keine Verträge mit gesetzlichen Krankenkassen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Patienten, der im Gegensatz zum Wahlarzt in der Regel die Kosten vollständig von seiner privaten Krankenversicherung erstattet bekommt. Der Umfang der Erstattung ist jedoch von den individuellen Versicherungsbedingungen abhängig.

Die Leistungen von Privatarzten sind oft umfangreicher und individueller als bei Kassenärzten. Sie bieten beispielsweise längere Behandlungszeiten, mehr Komfort und eine intensivere Betreuung an. Im Gegenzug sind die Honorare deutlich höher als bei Kassenärzten oder Wahlärzten.

Zusammenfassend:

Merkmal Wahlarzt Privatarzt
Kassenvertrag Kein Vertrag mit gesetzlichen Krankenkassen Kein Vertrag mit gesetzlichen Krankenkassen
Patienten Kassen- und Privatpatienten Ausschliesslich Privatpatienten
Abrechnung Direkt mit dem Patienten (Teilrückerstattung möglich) Direkt mit dem Patienten (volle Erstattung üblich)
Kosten Teilkostenübernahme durch GKV möglich Volle Kostenübernahme durch PKV üblich
Wartezeiten Oft kürzer als bei Kassenärzten Variiert, oft kürzere Wartezeiten

Die Wahl zwischen Wahlarzt und Privatarzt hängt von den individuellen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten des Patienten ab. Wer Wert auf schnelle Termine und eine gewisse Kostenkontrolle legt, könnte einen Wahlarzt bevorzugen. Wer bereit ist, höhere Honorare zu zahlen und eine umfassendere Betreuung wünscht, ist bei einem Privatarzt gut aufgehoben. Eine genaue Beratung durch die jeweilige Krankenversicherung ist ratsam.

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