Wie viel zahlt die ÖGK beim Wahlarzt?

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Die ÖGK übernimmt einen Großteil der Kosten bei Behandlungen durch Wahlärzte, allerdings nicht die gesamten. Sie deckt maximal 80 Prozent der Kosten ab, die bei einem Vertragsarzt entstanden wären, jedoch nicht mehr als die tatsächlich angefallenen Kosten.
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Die ÖGK und Wahlärzte: Kostenübernahme im Detail

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) trägt einen erheblichen Teil der Kosten für Behandlungen bei Wahlärzten. Doch es handelt sich dabei nicht um eine vollständige Kostendeckung. Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es wichtig, die genauen Regelungen zu kennen.

Die ÖGK übernimmt maximal 80 Prozent der Kosten, die bei einem Vertragsarzt für dieselbe Behandlung angefallen wären. Das bedeutet konkret: Die Kostendeckung orientiert sich an den Gebührenordnungen für Vertragsärzte. Eine höhere Kostenübernahme als diese 80 Prozent findet nicht statt.

Ein entscheidender Punkt ist, dass die ÖGK maximal die tatsächlich angefallenen Kosten übernimmt. Es spielt keine Rolle, ob der Wahlarzt höhere Gebühren in Rechnung stellt als ein Vertragsarzt. Die 80-Prozent-Grenze und die tatsächlich angefallenen Kosten bilden die Obergrenze der Kostendeckung.

Beispiel:

Angenommen, eine Behandlung bei einem Wahlarzt kostet 100 Euro. Die entsprechenden Kosten bei einem Vertragsarzt wären 120 Euro gewesen. Die ÖGK würde in diesem Fall maximal 80 Prozent von 120 Euro, also 96 Euro, übernehmen. Die Differenz von 4 Euro müsste vom Versicherten selbst getragen werden. Eine Übernahme von mehr als 96 Euro findet nicht statt, auch wenn die tatsächlichen Kosten des Wahlarztes höher wären.

Zusammenfassend:

Die ÖGK deckt bei Wahlärzten einen hohen Anteil der Kosten ab, jedoch nicht in vollem Umfang. Der entscheidende Faktor ist die 80-Prozent-Grenze, bezogen auf die Kosten eines Vertragsarztes für die gleiche Leistung. Zusätzlich wird die maximale Kostenübernahme durch die tatsächlich angefallenen Kosten begrenzt. Patienten sollten sich vorab genau über die Kosten informieren und gegebenenfalls die jeweiligen Gebührenordnungen für Vertragsärzte einsehen.

Hinweis:

Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Für präzise Auskünfte und individuelle Fälle ist die Kontaktaufnahme mit der ÖGK oder einem Versicherungsberater zu empfehlen.

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