Wie viel übernimmt die ÖGK?
Wie hoch ist der Erstattungsbetrag der ÖGK für wahlärztliche Leistungen?
Bei der Inanspruchnahme wahlärztlicher Leistungen erstattet die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) pauschal 80 % des Kassenvertragstarifs für die jeweilige Leistung. Allerdings ist zu beachten, dass die tatsächlichen Kosten für die erbrachte Leistung höher sein können, als der von der ÖGK rückzuerstattende Betrag.
Welche Kosten werden von der ÖGK erstattet?
Die Höhe der Erstattung durch die ÖGK richtet sich nach dem Kassenvertragstarif, welcher für jede medizinische Leistung einheitlich festgelegt ist. Folgende Kosten werden von der ÖGK erstattet:
- Arztkosten
- Behandlungskosten
- Medikamente (nur wenn vom Wahlarzt verordnet)
Welche Kosten trägt der Patient selbst?
Die Differenz zwischen dem tatsächlich in Rechnung gestellten Wahlarzt-Honorar und dem von der ÖGK refundierten Betrag muss vom Patienten selbst getragen werden. Diese Kosten werden als Wahlarzthonorar bezeichnet.
Beispiel:
- Kosten der wahlärztlichen Leistung: 150 Euro
- Kassenvertragstarif: 100 Euro
Erstattung durch die ÖGK: 80 % von 100 Euro = 80 Euro
Wahlarzthonorar (vom Patienten selbst zu tragen): 150 Euro - 80 Euro = 70 Euro
Hinweis:
Es kann vorkommen, dass die ÖGK eine vollständige Erstattung der wahlärztlichen Leistungen gewährt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie z. B. bei unzumutbaren Wartezeiten im öffentlichen Gesundheitssystem. In solchen Fällen trägt der Patient keine zusätzlichen Kosten.
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