Was passiert, wenn ich trotz Krankschreibung arbeite?
Krankschreibung ignoriert: Versicherungsschutz und persönliche Risiken
Eine Krankschreibung bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber Sie von der Arbeit freistellen muss. Trotzdem stellt sich die Frage: Was passiert, wenn Sie trotz dieser ärztlichen Anordnung arbeiten gehen? Die gute Nachricht: Der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfall- und Krankenversicherung bleibt – zumindest teilweise – erhalten. Doch es gibt auch erhebliche Risiken, die Sie selbst tragen müssen.
Versicherungsschutz trotz Arbeitsaufnahme:
Der Versicherungsschutz besteht im Allgemeinen weiterhin, und zwar auch für den Arbeitsweg. Das bedeutet, dass im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung während der Arbeitszeit oder des Arbeitsweges eine Leistung der jeweiligen Versicherung (Unfallversicherung und Krankenversicherung) möglich ist. Crucial: Dieser Schutz gilt unabhängig davon, ob Sie nur wenige Aufgaben erledigen oder die gesamte Arbeitsbelastung übernehmen. Der Versicherungsschutz ist also nicht an einen bestimmten Arbeitsumfang geknüpft.
Die entscheidende Einschränkung: Die Risiken liegen bei Ihnen
Auch wenn der Versicherungsschutz theoretisch gegeben ist, bedeutet dies nicht, dass Sie sich bei einer Krankheit oder einem Unfall von der Versicherung freisprechen können. Die Leistungen richten sich nach den bestehenden Richtlinien, und der Versicherungsschutz ist oft eingeschränkt, wenn Sie eine Krankheit oder einen Unfall verursachen, die mit Ihrer eigenmächtigen Arbeitsaufnahme in Zusammenhang steht. Wenn Sie beispielsweise durch Ihre Arbeit eine Verschlimmerung eines bestehenden Gesundheitszustandes erfahren, ist es fraglich, ob die Versicherung die damit verbundenen Kosten übernimmt.
Rechtliche und persönliche Konsequenzen:
Ein weiterer wichtiger Punkt: Sollte eine Krankschreibung ohne ärztliche Begründung missachtet werden, kann dies zu rechtlichen Problemen mit dem Arbeitgeber führen. Schließlich ist die Krankschreibung nicht ohne Grund erteilt worden. Die Gründe für die Erkrankung sind oft sehr sensibel und für die Entscheidung des Arbeitgebers über das notwendige Vorgehen relevant.
Fazit:
Die Arbeit trotz Krankschreibung ist prinzipiell möglich. Der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfall- und Krankenversicherung bleibt in Teilen bestehen. Man muss jedoch klar erkennen, dass die Risiken und die möglichen Folgen für Sie selbst erhebliche Auswirkungen haben können. Ein Arztbesuch und eine entsprechende Krankschreibung sind daher unabdingbar, um den eigenen Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Im Zweifelsfall sollten Sie sich mit Ihrem Arzt und gegebenenfalls mit dem Arbeitgeber beraten, um die individuellen Folgen einer Arbeitsaufnahme trotz Krankschreibung zu klären.
#Arbeit#Fehlzeiten#Krankenstand#TrotzKommentar zur Antwort:
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