Darf ein Arzt für die Patientenakte Geld verlangen?

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Die einmalige, kostenlose Herausgabe der Patientenakte ist Patientenrecht. Erst wenn eine erneute Kopie gewünscht wird, dürfen Ärzte und Psychotherapeuten Gebühren erheben. Diese Gebühren müssen jedoch angemessen sein und sich an den tatsächlichen Kosten orientieren. Es gilt, Transparenz zu wahren und Patienten im Vorfeld über eventuelle Kosten zu informieren.

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Darf mein Arzt für meine Patientenakte Geld verlangen? Ein Überblick zum Patientenrecht

Das Recht auf Einsicht in die eigene Patientenakte ist ein fundamentaler Bestandteil des Patientenrechts. Die Frage, ob ein Arzt für die Herausgabe dieser Akte Geld verlangen darf, ist jedoch nicht pauschal mit ja oder nein zu beantworten. Die Rechtslage ist differenziert und hängt maßgeblich vom Kontext ab.

Die kostenlose Erstausgabe: Grundsätzlich hat jeder Patient einen Anspruch auf die unentgeltliche Herausgabe seiner vollständigen Patientenakte – einmalig. Dies ist ein gesetzlich verankerter Anspruch, der sich aus dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung ableitet. Der Arzt darf für die Erstellung dieser ersten Kopie keine Gebühren erheben. Dieser Anspruch umfasst die vollständige Akte, inklusive aller Befunde, Arztbriefe, Röntgenbilder und anderer relevanter Dokumente.

Gebühren bei weiteren Kopien: Anders verhält es sich, wenn der Patient eine weitere Kopie der Akte benötigt. In diesem Fall dürfen Ärzte und Psychotherapeuten – im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen – Gebühren erheben. Diese Gebühren dürfen jedoch nicht willkürlich festgelegt werden, sondern müssen angemessen und kostendeckend sein. Das bedeutet, die Kosten dürfen sich nur auf die tatsächlich anfallenden Aufwendungen für Kopien, Porto und gegebenenfalls die administrative Bearbeitung beziehen. Überhöhte Gebühren sind unzulässig.

Transparenz und Informationspflicht: Ein wichtiger Aspekt ist die Transparenz der Kosten. Der Arzt ist verpflichtet, den Patienten vor der Erstellung weiterer Kopien über die anfallenden Kosten zu informieren. Eine detaillierte Kostenaufstellung sollte dem Patienten bereitgestellt werden, damit dieser die Angemessenheit der Gebühren selbst prüfen kann. Ein Pauschalbetrag ohne nähere Erläuterung ist unzureichend.

Was tun bei unberechtigten Gebührenforderungen? Sollte ein Arzt unzulässige Gebühren für die Herausgabe der Patientenakte verlangen, beispielsweise für die erste Kopie oder überhöhte Gebühren für weitere Kopien, kann der Patient zunächst versuchen, dies mit dem Arzt zu klären. Bei anhaltenden Problemen kann sich der Patient an die zuständige Ärztekammer oder die Patientenberatung wenden. Im Extremfall kann auch rechtliche Unterstützung in Anspruch genommen werden.

Zusammenfassend: Der Patient hat Anspruch auf die einmalige, kostenlose Herausgabe seiner Patientenakte. Weitere Kopien können kostenpflichtig sein, jedoch nur in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten. Transparenz und vorherige Information des Patienten über die anfallenden Gebühren sind zwingend erforderlich. Unberechtigte Gebührenforderungen sollten unbedingt reklamiert werden. Im Zweifelsfall ist die Inanspruchnahme von Beratungsstellen ratsam.

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