Wie viel bezahlt man für ein Attest?
Ärztliche Bescheinigungen gemäß GOÄ Nr. 70 variieren im Preis erheblich. Einfache Bescheinigungen kosten minimal 2,33 Euro, aufwändigere bis zu 8,16 Euro. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem individuellen Aufwand und muss bei Überschreitung des 2,3-fachen Satzes (5,36 Euro) detailliert begründet werden.
Was kostet ein Attest wirklich? Einblick in die Preisgestaltung von ärztlichen Bescheinigungen
Ein Attest vom Arzt kann in vielen Situationen notwendig sein: für den Arbeitgeber, die Schule oder Universität, für Versicherungen oder auch für sportliche Aktivitäten. Doch was kostet so eine ärztliche Bescheinigung eigentlich? Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten, denn die Kosten können je nach Art des Attests und dem damit verbundenen Aufwand stark variieren.
Die Grundlage für die Berechnung von ärztlichen Leistungen in Deutschland bildet die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Für einfache Atteste ist hier die GOÄ-Ziffer 70 relevant. Diese Ziffer deckt die Ausstellung kurzer Bescheinigungen ab, die beispielsweise eine Arbeitsunfähigkeit oder die Teilnahme an einer Veranstaltung bestätigen.
Die Preisspanne: Zwischen Einfachheit und Aufwand
Laut GOÄ Nr. 70 bewegt sich der Preis für ein einfaches Attest im Rahmen von 2,33 Euro bis 8,16 Euro. Dieser Spielraum ergibt sich aus der Möglichkeit, den einfachen Satz (2,33 Euro) bis zum 2,3-fachen Satz (5,36 Euro) zu berechnen. In Ausnahmefällen kann sogar der 3,5-fache Satz (8,16 Euro) angesetzt werden, allerdings muss dies vom Arzt detailliert begründet werden.
Wovon hängt der Preis ab?
Die tatsächliche Höhe der Gebühr wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst:
- Der tatsächliche Aufwand: Je mehr Zeit der Arzt für die Erstellung des Attests benötigt, desto höher ist in der Regel der Preis. Dazu zählen beispielsweise die Anamnese, die Untersuchung und die Dokumentation.
- Die Komplexität des Attests: Wenn das Attest detaillierte Angaben erfordert, beispielsweise den genauen Grund der Arbeitsunfähigkeit oder spezifische Einschränkungen, ist der Aufwand höher als bei einer einfachen Bestätigung.
- Die Begründung des Arztes: Wenn der Arzt den 2,3-fachen Satz überschreitet, muss er dies nachvollziehbar begründen. Die Begründung kann sich auf den erhöhten Zeitaufwand, die Komplexität des Falls oder besondere Umstände beziehen.
- Die individuellen Gebühren des Arztes: Ärzte haben innerhalb der GOÄ einen gewissen Spielraum bei der Festlegung der Gebühren. Es kann also durchaus vorkommen, dass unterschiedliche Ärzte für die gleiche Leistung unterschiedliche Preise verlangen.
Was tun, wenn der Preis unklar ist?
Bevor Sie ein Attest in Auftrag geben, ist es ratsam, sich nach den Kosten zu erkundigen. Sprechen Sie den Arzt oder das Praxisteam offen an und fragen Sie nach dem voraussichtlichen Preis. So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen bei der Abrechnung.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Kosten für ein Attest sind variabel und hängen vom individuellen Aufwand ab. Die GOÄ Nr. 70 bietet einen Rahmen, innerhalb dessen sich die Preise bewegen. Es ist empfehlenswert, vorab nachzufragen, um Transparenz zu gewährleisten und Missverständnisse zu vermeiden.
Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Experten wenden.
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