Was kostet eine Bescheinigung vom Arzt?
Eine ärztliche Bescheinigung gemäß Nr. 70 GOÄ ist mit Kosten verbunden. Diese variieren zwischen 2,33 Euro und 8,16 Euro, abhängig vom Aufwand und der Komplexität. Üblicherweise wird der 2,3-fache Satz von 5,36 Euro berechnet. Eine höhere Gebühr bedarf einer gesonderten, nachvollziehbaren Begründung, die den Mehraufwand transparent darlegt.
Was kostet eine ärztliche Bescheinigung? Ein Überblick über die Gebührenordnung (GOÄ)
Ein Arztbesuch ist in vielen Fällen unerlässlich, um gesundheitliche Probleme zu klären und die bestmögliche Behandlung zu erhalten. Doch neben der eigentlichen Behandlung benötigen Patienten oft auch eine ärztliche Bescheinigung, sei es für den Arbeitgeber, die Schule oder andere Institutionen. Doch was kostet eine solche Bescheinigung eigentlich? Die Antwort findet sich in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Die GOÄ als Grundlage für die Abrechnung
Die GOÄ ist die Grundlage für die Abrechnung von ärztlichen Leistungen in Deutschland. Für die Ausstellung einer einfachen ärztlichen Bescheinigung ist die Ziffer 70 der GOÄ relevant. Diese Ziffer deckt die “kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis” ab.
Kostenrahmen für die Bescheinigung gemäß GOÄ 70
Die Kosten für eine ärztliche Bescheinigung nach GOÄ 70 bewegen sich in einem gewissen Rahmen. Die Gebühr variiert zwischen 2,33 Euro und 8,16 Euro. Diese Spanne ergibt sich durch die Möglichkeit, den Gebührensatz innerhalb eines Faktors zu variieren. Dieser Faktor berücksichtigt den Aufwand und die Komplexität der Bescheinigung.
- Einfacher Satz (2,33 Euro): Dieser Satz wird selten angewendet und ist für sehr einfache, standardisierte Bescheinigungen vorgesehen.
- Regelsatz (5,36 Euro): In den meisten Fällen wird der 2,3-fache Satz von 5,36 Euro berechnet. Dieser Satz gilt als der übliche Wert für eine einfache Bescheinigung, die keine besonderen Umstände erfordert.
- Höherer Satz (bis zu 8,16 Euro): Ein höherer Gebührensatz kann dann gerechtfertigt sein, wenn die Ausstellung der Bescheinigung einen erheblichen Mehraufwand erfordert. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Bescheinigung detaillierte Informationen enthalten muss, umfangreiche Unterlagen gesichtet werden müssen oder eine ausführliche Anamnese erforderlich ist.
Wichtige Hinweise zur Gebührenabrechnung
- Begründung für höhere Gebühren: Wenn der Arzt einen höheren Satz als den Regelsatz (2,3-facher Satz) berechnet, ist er verpflichtet, dies in der Rechnung nachvollziehbar zu begründen. Die Begründung muss transparent den Mehraufwand darlegen.
- Individuelle Vereinbarungen: In Ausnahmefällen können Arzt und Patient vor der Ausstellung der Bescheinigung eine individuelle Gebührenvereinbarung treffen.
- Kostenübernahme: Die Kosten für eine ärztliche Bescheinigung werden in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen. Der Patient muss die Kosten in den meisten Fällen selbst tragen.
Fazit
Die Kosten für eine ärztliche Bescheinigung gemäß GOÄ 70 liegen üblicherweise bei 5,36 Euro. Ein höherer Satz ist möglich, muss aber vom Arzt nachvollziehbar begründet werden. Es empfiehlt sich, vor der Ausstellung der Bescheinigung mit dem Arzt über die voraussichtlichen Kosten zu sprechen, um unerwartete Überraschungen zu vermeiden.
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