Kann man bei Arztwechsel meine Unterlagen verlangen?

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Der Arzt bewahrt die Patientenakte dauerhaft auf, auch nach Praxisaufgabe oder -übergabe. Ein Patientenwunsch nach Akteneinsicht berechtigt zur Erteilung einer Kopie der vollständigen Dokumentation. Die Originalunterlagen verbleiben aus Gründen der Dokumentationspflicht beim Arzt.

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Arztwechsel: Habe ich Anspruch auf meine medizinischen Unterlagen?

Ein Arztwechsel ist oft mit Unsicherheiten verbunden, besonders hinsichtlich der eigenen medizinischen Unterlagen. Kann man diese einfach verlangen? Und was passiert mit den Daten, wenn die Praxis schließt? Die Antwort ist erfreulich klar: Ja, Sie haben das Recht, Ihre medizinischen Unterlagen einzusehen und Kopien anzufordern.

Das Patientenrechtegesetz garantiert Ihnen umfassenden Zugang zu Ihren Gesundheitsdaten. Das bedeutet, dass Sie jederzeit Einsicht in Ihre Patientenakte nehmen und Kopien der gesamten Dokumentation erhalten können. Dies gilt unabhängig vom Grund des Arztwechsels – sei es aus Unzufriedenheit, Umzug oder der Wahl eines spezialisierten Arztes. Ihr neuer Arzt wird dankbar für die vollständigen Unterlagen sein, um eine bestmögliche Behandlung gewährleisten zu können.

Was bedeutet “vollständige Dokumentation”?

Die “vollständige Dokumentation” umfasst alle relevanten Informationen, die der Arzt über Sie gesammelt hat. Dies beinhaltet Anamnese, Befunde (Laborwerte, Röntgenbilder etc.), Diagnosen, Therapiepläne, Arztbriefe und alle weiteren relevanten Dokumente. Digitalisierte Daten sollten ebenfalls in Kopie zur Verfügung gestellt werden.

Originale bleiben beim Arzt:

Obwohl Sie Anspruch auf Kopien haben, verbleiben die Originalunterlagen in der Regel bei dem behandelnden Arzt. Dies ist zum einen durch die Dokumentationspflicht des Arztes begründet, die ihn zur dauerhaften Aufbewahrung der Akten verpflichtet – auch nach Praxisaufgabe oder -übergabe. Zum anderen dient dies dem Schutz vor Manipulation oder Verlust der Originale. Die Praxis ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Unterlagen über einen gesetzlich festgelegten Zeitraum aufzubewahren.

Wie erhalte ich meine Unterlagen?

Sie sollten Ihren bisherigen Arzt schriftlich oder per E-Mail über Ihren Wunsch nach Akteneinsicht und Kopien informieren. Nennen Sie dabei Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und die gewünschte Form der Übergabe (postalisch, persönlich oder digital). Eventuell fallen geringe Kosten für die Kopien an, die der Arzt jedoch im Vorfeld mitteilen muss. Eine unzumutbare Verweigerung der Herausgabe der Unterlagen ist rechtlich nicht zulässig.

Was tun bei Problemen?

Sollte Ihr Arzt die Herausgabe Ihrer Unterlagen verweigern oder unnötig verzögern, können Sie sich an die zuständige Ärztekammer wenden. Diese kann als Schlichtungsstelle vermitteln und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Sie haben ein Recht auf Ihre medizinischen Unterlagen. Scheuen Sie sich nicht, dieses Recht einzufordern, um eine kontinuierliche und bestmögliche medizinische Versorgung zu gewährleisten. Eine frühzeitige Anfrage erleichtert den reibungslosen Ablauf des Arztwechsels.

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