Wann dürfen Unterlagen nicht vernichtet werden?

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Die gesetzliche Aufbewahrungsdauer privater Dokumente richtet sich nach individuellen Umständen und geltenden Vorschriften. Ein Beleg vom 15. Mai 2019 unterliegt somit erst ab 2020 der Aufbewahrungspflicht. Die genaue Frist variiert je nach Dokumentart und muss sorgfältig geprüft werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

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Wann droht Ärger beim Schreddern? Die Tücken der privaten Dokumentenaufbewahrung

Wer kennt es nicht: Der Papierkorb quillt über, der Aktenschrank platzt aus allen Nähten. Schnell kommt der Gedanke auf, endlich mal gründlich auszumisten und Platz zu schaffen. Doch Vorsicht: Bevor Sie zum Schredder greifen, sollten Sie genau wissen, welche Dokumente Sie vernichten dürfen – und welche nicht. Denn die private Aufbewahrungsfrist ist ein komplexes Thema, das von individuellen Umständen und einer Vielzahl gesetzlicher Regelungen abhängt. Ein vorschnelles Entsorgen kann unangenehme Folgen haben – von finanziellen Nachteilen bis hin zu rechtlichen Problemen.

Der im Beispiel genannte Beleg vom 15. Mai 2019 unterliegt nicht erst ab 2020 der Aufbewahrungspflicht. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die Aufbewahrungsfrist beginnt in der Regel mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem das Dokument entstanden ist. In diesem Fall also bereits Ende 2019. Entscheidend ist jedoch die Art des Belegs. Handelt es sich um eine einfache Quittung für einen geringen Betrag, kann sie möglicherweise nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist vernichtet werden. Ist es jedoch ein Beleg über eine größere Anschaffung oder eine Handwerkerrechnung, gelten längere Fristen.

Welche Dokumente müssen wie lange aufbewahrt werden?

Eine pauschale Antwort gibt es leider nicht. Die Aufbewahrungspflicht variiert je nach Dokumententyp und den damit verbundenen gesetzlichen Bestimmungen. Hier einige Beispiele:

  • Steuerrelevante Unterlagen: Wie Lohnsteuerbescheinigungen, Einkommensteuererklärungen oder Rechnungen für Handwerkerleistungen müssen in der Regel sechs bis zehn Jahre aufbewahrt werden.
  • Verträge: Mietverträge, Kaufverträge oder Versicherungspolicen sollten nach Vertragsende noch einige Jahre aufgehoben werden, um im Streitfall Beweise vorlegen zu können. Die genaue Dauer hängt vom jeweiligen Vertragstyp ab.
  • Bankunterlagen: Kontoauszüge sollten mindestens ein Jahr aufbewahrt werden. Kreditverträge und Unterlagen zu Wertpapiergeschäften hingegen deutlich länger.
  • Garantieunterlagen und Bedienungsanleitungen: Sollten mindestens für die Dauer der Garantie bzw. Gewährleistung aufbewahrt werden.

Vorsicht vor voreiligem Schreddern!

Im Zweifelsfall gilt: Lieber etwas länger aufbewahren als zu früh entsorgen. Bevor Sie Dokumente vernichten, sollten Sie sich genau über die geltenden Fristen informieren. Hilfreiche Informationen bieten beispielsweise die Verbraucherzentralen oder Steuerberater. Digitale Archivierung kann eine platzsparende Alternative sein, allerdings müssen auch hier bestimmte Regeln beachtet werden, um die Gültigkeit der Dokumente zu gewährleisten.

Ignorieren Sie die Aufbewahrungsfristen nicht! Die vermeintliche Ordnung im Aktenschrank kann teuer erkauft sein, wenn wichtige Dokumente im Bedarfsfall fehlen. Informieren Sie sich rechtzeitig und vermeiden Sie so unnötigen Ärger und finanzielle Nachteile.

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