Welche Unterlagen können am 01.01.2024 vernichtet werden?

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Zum Jahreswechsel können Sie endlich alte Unterlagen aus dem Jahr 2013 und älter entrümpeln. Ob Rechnungen, Kontoauszüge, Bilanzen oder Steuerdokumente - diese Dokumente dürfen nun entsorgt werden. So schaffen Sie Platz für Neues und sorgen für Ordnung in Ihren Akten.

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Schluss mit dem Papierkram: Welche Unterlagen dürfen Sie zum 01.01.2024 vernichten?

Der Jahreswechsel bietet die perfekte Gelegenheit, den Papierberg alter Dokumente zu reduzieren. Doch Vorsicht: Nicht alles darf einfach im Altpapier landen. Die Aufbewahrungsfristen für verschiedene Unterlagen sind gesetzlich geregelt und hängen stark vom Dokumententyp und den individuellen Umständen ab. Zum 01.01.2024 dürfen Sie im Idealfall Dokumente aus dem Jahr 2013 und älter vernichten – vorausgesetzt, die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen sind abgelaufen. Aber welche Unterlagen fallen darunter und was sollten Sie unbedingt beachten?

Dokumente, die Sie möglicherweise zum 01.01.2024 vernichten dürfen (je nach individueller Situation):

  • Rechnungen (privat): Rechnungen für private Anschaffungen, die älter als zehn Jahre sind, können in der Regel vernichtet werden. Ausnahmen bilden größere Anschaffungen (z.B. Immobilien, Autos), deren Rechnungen oft länger aufbewahrt werden sollten (siehe unten). Für die Steuerpflicht relevante Rechnungen sollten bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist für Steuerunterlagen aufbewahrt werden.

  • Kontoauszüge (privat): Auch private Kontoauszüge können nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (in der Regel 10 Jahre) vernichtet werden. Es empfiehlt sich jedoch, die Kontoauszüge der letzten Jahre als Nachweis für Transaktionen aufzubewahren.

  • Gehaltsabrechnungen: Gehaltsabrechnungen sollten mindestens so lange aufbewahrt werden, wie die Ansprüche auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bestehen. Im Normalfall sind dies sechs Jahre nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses.

  • Steuerunterlagen (z.B. Steuerbescheide, Lohnsteuerbescheinigungen): Steuerunterlagen müssen grundsätzlich zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Für einige Fälle, wie z.B. bei Betriebsprüfungen, kann die Aufbewahrungsfrist deutlich länger sein. Hier ist äußerste Vorsicht geboten. Die zehnjährige Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, auf das sich die Steuererklärung bezieht. Dokumente aus dem Jahr 2013 können also möglicherweise vernichtet werden, sofern keine besonderen Umstände vorliegen.

  • Garantiezettel und Versicherungspolicen: Die Aufbewahrungsfrist richtet sich nach der jeweiligen Garantie- bzw. Versicherungslaufzeit. Nach Ablauf der Frist können die Dokumente in der Regel vernichtet werden.

Dokumente, die Sie wahrscheinlich noch nicht vernichten dürfen:

  • Rechnungen für größere Anschaffungen (Immobilien, Autos etc.): Für diese Rechnungen gelten in der Regel längere Aufbewahrungsfristen, oftmals bis zu 30 Jahre oder sogar länger, je nach Situation.

  • Dokumente mit Rechtsrelevanz (z.B. Verträge, Mietverträge): Die Aufbewahrungsfrist für vertragliche Dokumente hängt vom jeweiligen Vertrag ab und kann deutlich über zehn Jahre hinausgehen.

  • Steuerunterlagen mit offener Steuerprüfung: Solange eine Steuerprüfung anhängig ist, dürfen die entsprechenden Unterlagen auf keinen Fall vernichtet werden.

Wichtiger Hinweis: Diese Informationen dienen lediglich als allgemeine Orientierung. Die genaue Aufbewahrungsfrist hängt von den individuellen Umständen und den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen ab. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Steuerberater oder Rechtsanwalt konsultieren. Die sichere Vernichtung der Dokumente sollte durch einen zertifizierten Dienstleister erfolgen, um den Datenschutz zu gewährleisten. Eine einfache Entsorgung über den Hausmüll ist nicht immer ausreichend. Die unrechtmäßige Vernichtung von Unterlagen kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben.

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