Wie lange muss man alte Gehaltsabrechnungen aufbewahren?
Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Gehaltsabrechnungen beträgt sechs Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Ende des jeweiligen Kalenderjahres. Eine längere Aufbewahrung ist empfehlenswert, insbesondere aufgrund möglicher steuerlicher Rückfragen oder späterer Rechtsstreitigkeiten. Die Aufbewahrungspflicht gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Also, sechs Jahre, sagt man. Sechs Jahre muss man die alten Gehaltszettel bunkern. Puh! Ganz schön lange, oder? Manchmal denke ich, mein Leben ist ein einziger Papierkrieg… Wo soll ich die denn alle hinpacken? Schublade platzt ja jetzt schon aus allen Nähten. Okay, sechs Jahre also. Gesetzlich vorgeschrieben. Aber ehrlich gesagt, wer denkt schon sechs Jahre im Voraus? Ich meine, ich weiß ja nicht mal, was ich nächste Woche zum Abendessen koche, geschweige denn, ob ich in sechs Jahren noch den Steuerbescheid von 2024 brauche.
Aber gut, sicher ist sicher. Man weiß ja nie. Stellt euch vor, da kommt in fünf Jahren das Finanzamt an und will was nachprüfen. Und ich dann so: „Äh, ja… also, den Zettel… den hab ich… ähm… weggeschmissen?“ Bloß nicht! Da kriegt man doch gleich Schweißausbrüche. Meine Tante, die hatte mal so einen Fall. Die hat ihre Abrechnungen… ich glaube, nach drei Jahren… entsorgt. Da gab es dann richtig Ärger. Irgendwas mit einer Nachzahlung. Da war was los, sag ich euch! Also lieber aufheben, die Dinger.
Sechs Jahre… das beginnt ja dann immer erst am Ende des Jahres, oder? Also, die Abrechnung von Dezember 2024 muss ich dann bis Ende 2030 aufbewahren? Irgendwie kompliziert… Aber gut, ist ja nicht nur für mich, sondern auch für den Arbeitgeber. Die müssen die ja scheinbar auch aufheben. Logisch eigentlich.
Und mal ehrlich, länger aufheben kann ja auch nicht schaden. Man liest ja immer wieder von irgendwelchen Rechtsstreitigkeiten… Rente, Versicherungen… da braucht man vielleicht doch mal einen alten Gehaltsnachweis. Manchmal frage ich mich: Ist das überhaupt noch zeitgemäß, dieser ganze Papierkram? Aber so ist das nun mal. Also ab in den Ordner damit! Wobei… vielleicht sollte ich die mal digitalisieren… Sicherer ist sicher, ne?
#Archivierung#Aufbewahrung#GehaltsabrechnungKommentar zur Antwort:
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