Wie viele Fehltage sind es bis zur Kündigung?
Übermäßige Fehlzeiten können zur Kündigung führen. Ob 30 Tage pro Jahr akzeptabel sind, hängt stark vom Einzelfall und den Umständen ab. Eine pauschale Regelung existiert nicht, daher ist eine individuelle Prüfung unerlässlich.
Absolut! Hier ist ein Artikel, der das Thema “Fehltage und Kündigung” aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet und versucht, eine hilfreiche Orientierung zu bieten, ohne pauschale Aussagen zu treffen:
Fehltage und Kündigung: Ein Balanceakt zwischen Arbeitgeberinteressen und Arbeitnehmerrechten
Fehlzeiten sind ein heikles Thema im Arbeitsverhältnis. Einerseits hat jeder Arbeitnehmer das Recht, krank zu sein oder aus anderen legitimen Gründen der Arbeit fernzubleiben. Andererseits hat der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran, dass die Arbeit reibungslos läuft und die betrieblichen Abläufe nicht durch ständige Ausfälle beeinträchtigt werden. Wann aber werden Fehlzeiten “zu viel” und können eine Kündigung rechtfertigen? Eine einfache Antwort auf diese Frage gibt es nicht.
Keine magische Zahl: Die Komplexität der Beurteilung
Die oft gestellte Frage, ab wie vielen Fehltagen im Jahr eine Kündigung droht, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es gibt keine feste “Fehlzeiten-Grenze”, die automatisch zur Kündigung führt. Vielmehr ist eine umfassende Einzelfallprüfung erforderlich, bei der eine Vielzahl von Faktoren berücksichtigt wird:
- Die Ursache der Fehlzeiten: Handelt es sich um eine einzelne, längere Erkrankung oder um häufige, kurzzeitige Ausfälle? Sind die Fehlzeiten auf eine chronische Erkrankung zurückzuführen? Spielt ein Arbeitsunfall eine Rolle? Je nach Ursache kann die Bewertung der Situation sehr unterschiedlich ausfallen.
- Die Häufigkeit und Dauer der Fehlzeiten: Sind die Fehlzeiten gehäuft oder unregelmäßig? Dauern sie nur wenige Tage oder Wochen am Stück? Auch hier spielt das Gesamtbild eine wichtige Rolle.
- Die Auswirkungen auf den Betrieb: Entstehen durch die Fehlzeiten erhebliche Beeinträchtigungen im Betriebsablauf? Müssen Kollegen ständig einspringen oder Überstunden leisten? Können Aufträge nicht rechtzeitig erledigt werden? Je größer die Auswirkungen, desto eher kann eine Kündigung gerechtfertigt sein.
- Die Art der Tätigkeit: In manchen Berufen (z.B. in der Pflege oder im Schichtdienst) sind Fehlzeiten besonders problematisch, da sie direkte Auswirkungen auf die Versorgung von Patienten oder den reibungslosen Ablauf der Produktion haben können.
- Die Dauer der Betriebszugehörigkeit: Je länger ein Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt ist, desto höher sind die Hürden für eine Kündigung aufgrund von Fehlzeiten.
- Die Fehlzeitenquote: Die Gesamtzahl der Fehltage im Verhältnis zur Arbeitszeit kann ein Indikator sein. Allerdings sollte auch diese Quote im Kontext der anderen Faktoren betrachtet werden.
- Gespräche und Abmahnungen: Hat der Arbeitgeber bereits das Gespräch mit dem Arbeitnehmer gesucht und ihn auf die Problematik der Fehlzeiten hingewiesen? Wurden bereits Abmahnungen ausgesprochen? Diese Faktoren spielen eine wichtige Rolle bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit einer Kündigung.
Wichtige Unterscheidung: Krankheit vs. Bummelei
Es ist entscheidend, zwischen “echter” Krankheit und unentschuldigtem Fehlen zu unterscheiden. Wer ohne triftigen Grund der Arbeit fernbleibt, riskiert in jedem Fall eine Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar die Kündigung. Bei krankheitsbedingten Fehlzeiten ist die Situation komplexer, da der Arbeitnehmer hier in der Regel unverschuldet ausfällt.
Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber tun können
- Offene Kommunikation: Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sollten das offene Gespräch suchen, um die Ursachen der Fehlzeiten zu verstehen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Bei längeren oder häufigen Erkrankungen kann ein BEM-Verfahren helfen, den Arbeitsplatz an die Bedürfnisse des Arbeitnehmers anzupassen und die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern.
- Gesundheitsförderung: Arbeitgeber können durch Maßnahmen zur Gesundheitsförderung (z.B. ergonomische Arbeitsplätze, Sportangebote, Stressmanagement-Seminare) dazu beitragen, Fehlzeiten zu reduzieren.
Fazit: Der Einzelfall zählt
Eine Kündigung aufgrund von Fehlzeiten ist immer eine Einzelfallentscheidung. Es gibt keine pauschale Regel, die besagt, dass ab einer bestimmten Anzahl von Fehltagen automatisch die Kündigung droht. Arbeitgeber müssen die Interessen des Betriebs gegen die Rechte des Arbeitnehmers abwägen und die Verhältnismäßigkeit der Kündigung prüfen. Arbeitnehmer sollten sich bei Problemen mit Fehlzeiten frühzeitig beraten lassen, z.B. durch einen Anwalt für Arbeitsrecht oder die Gewerkschaft.
Disclaimer: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Im konkreten Fall sollte immer ein Anwalt konsultiert werden.
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