Wie viel Geld bekommt der Arbeitgeber bei Krankmeldung?

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Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beträgt in der Regel 100%. Berücksichtigt werden müssen dabei auch Provisionen, Zulagen und Zuschläge für Überstunden, Wochenend- und Feiertagsarbeit. Die genaue Berechnung erfolgt individuell und abhängig von den bestehenden Arbeitsverträgen.
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Krankmeldung: Was zahlt der Arbeitgeber wirklich?

Die Frage nach der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beschäftigt viele Arbeitnehmer. Die einfache Antwort lautet zwar oft „100%“, doch die Realität ist komplexer und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Während der Arbeitgeber in der Regel den vollen Lohn für die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit fortzahlt, ist eine genaue Betrachtung der einzelnen Bestandteile des Gehalts unerlässlich. Denn „100%“ bedeutet nicht einfach nur das Grundgehalt.

Das beinhaltet die Lohnfortzahlung in der Regel:

Die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers umfasst in den ersten sechs Wochen der Erkrankung in der Regel das gesamte Bruttogehalt. Dies schließt nicht nur das fixierte Grundgehalt ein, sondern auch:

  • Provisionen: Wird das Gehalt anteilig durch Provisionen bestimmt, so müssen auch diese für den krankheitsbedingten Ausfall berücksichtigt werden. Die Berechnung der Provisionen orientiert sich dabei an der durchschnittlichen Provisionshöhe der vergangenen Monate. Exakte Berechnungsmethoden können im Arbeitsvertrag festgelegt sein.
  • Zulagen: Auch Zulagen, etwa für Schichtarbeit, Kindergeldzuschlag oder vermögenswirksame Leistungen, gehören grundsätzlich zur Lohnfortzahlung. Hier gilt es, den individuellen Arbeitsvertrag zu prüfen, da es hier je nach Vereinbarung zu Abweichungen kommen kann.
  • Zuschläge: Überstunden-, Wochenend- und Feiertagszuschläge werden ebenfalls in der Regel mit einbezogen. Diese müssen, sofern sie regelmäßig geleistet wurden, anteilig berücksichtigt werden.
  • Urlaubsgeld: Urlaubsgeld wird in der Regel nicht in die Lohnfortzahlung einbezogen, da es sich um eine separate, nicht leistungsbezogene Zahlung handelt.

Was ist bei der Berechnung zu beachten?

Die Berechnung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist individuell und hängt stark vom jeweiligen Arbeitsvertrag ab. Unklarheiten sollten frühzeitig mit dem Arbeitgeber geklärt werden. Ein Blick in den Arbeitsvertrag selbst ist dabei unerlässlich. Neben der dort geregelten Lohnfortzahlung sind auch Tarifverträge relevant, falls diese für den Arbeitnehmer gelten.

Ausnahmen von der 100%-Regelung:

Auch wenn die 100%-Regel als Standard gilt, gibt es Ausnahmen. In manchen Fällen kann die Lohnfortzahlung aufgrund individueller Arbeitsvertragsklauseln oder spezieller Regelungen im Tarifvertrag abweichen. Zudem kann bei grober Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit der Erkrankung die Lohnfortzahlung eingeschränkt werden.

Was tun bei Unsicherheiten?

Bei Unsicherheiten bezüglich der Lohnfortzahlung empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber oder der zuständigen Personalabteilung. Im Zweifel kann auch eine Beratung bei einer Gewerkschaft oder einem Anwalt für Arbeitsrecht in Betracht gezogen werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Während der Arbeitgeber in der Regel die volle Lohnfortzahlung in den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit leistet, ist die genaue Berechnung komplex und abhängig von individuellen Arbeitsverträgen und Tarifverträgen. Eine transparente und frühzeitige Klärung mit dem Arbeitgeber ist daher unerlässlich.