Was zahlt der Arbeitgeber, wenn der Mitarbeiter krank ist?

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Die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber sichert dir für sechs Wochen dein volles Gehalt bei Krankheit. Anschließend übernimmt die Krankenkasse mit dem Krankengeld die finanzielle Absicherung. Der nahtlose Übergang ins Krankengeld beginnt üblicherweise am 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
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Was zahlt der Arbeitgeber, wenn der Mitarbeiter krank ist? Ein detaillierter Blick auf Lohnfortzahlung und Krankengeld

Krankheit kann jeden treffen. Und wenn es passiert, ist neben der Gesundheit auch die finanzielle Sicherheit ein wichtiger Faktor. Was passiert also mit dem Gehalt, wenn man als Arbeitnehmer krankheitsbedingt ausfällt? Dieser Artikel beleuchtet die Pflichten des Arbeitgebers und die Rolle der Krankenkasse im Falle einer Arbeitsunfähigkeit.

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Die ersten Wochen der Sicherheit

Das deutsche Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) regelt klar, dass Arbeitnehmer im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber haben. Diese Lohnfortzahlung greift ab dem ersten Tag der Erkrankung, sofern das Arbeitsverhältnis bereits mindestens vier Wochen besteht.

  • Dauer der Lohnfortzahlung: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das volle Gehalt für die Dauer von bis zu sechs Wochen (42 Kalendertagen) weiterzuzahlen. Entscheidend ist hier, dass es sich um Kalendertage handelt, nicht um Arbeitstage. Auch Wochenenden und Feiertage werden also mitgezählt.
  • Höhe der Lohnfortzahlung: Während der Lohnfortzahlung erhält der Arbeitnehmer in der Regel sein volles Brutto-Gehalt. Dazu gehören auch Zulagen, Zuschläge und sonstige regelmäßige Vergütungen.
  • Wiederholte Erkrankung: Wichtig zu wissen ist, dass bei wiederholter Erkrankung innerhalb eines Jahres die Lohnfortzahlung möglicherweise nicht erneut für volle sechs Wochen gewährt wird. Dies hängt davon ab, ob die vorherige Erkrankung auf derselben Ursache beruht. In diesem Fall kann die Lohnfortzahlung auf die Restdauer beschränkt sein, die noch nicht ausgeschöpft wurde.

Der Übergang zum Krankengeld: Wenn die Krankheit länger dauert

Sollte die Erkrankung länger als sechs Wochen andauern, endet die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers. An dieser Stelle springt die gesetzliche Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld.

  • Nahtloser Übergang: In der Regel beginnt die Krankengeldzahlung am 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Es ist wichtig, dass die Arbeitsunfähigkeit lückenlos von einem Arzt festgestellt und der Krankenkasse gemeldet wird.
  • Höhe des Krankengeldes: Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoverdienstes, jedoch maximal 90 Prozent des Nettoverdienstes. Vom Krankengeld werden noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen.
  • Dauer des Krankengeldes: Das Krankengeld wird für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Erkrankung gezahlt.

Sonderfälle und Ausnahmen

Es gibt einige Sonderfälle, die von den oben genannten Regelungen abweichen können:

  • Minijobber: Auch Minijobber haben grundsätzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
  • Auszubildende: Für Auszubildende gelten ähnliche Regelungen wie für reguläre Arbeitnehmer.
  • Tarifverträge: In einigen Branchen oder Unternehmen gelten Tarifverträge, die möglicherweise abweichende oder günstigere Regelungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vorsehen.
  • Private Krankenversicherung: Privatversicherte Arbeitnehmer haben in der Regel Anspruch auf Krankentagegeld, dessen Höhe und Dauer von den jeweiligen Vertragsbedingungen abhängen.

Pflichten des Arbeitnehmers im Krankheitsfall

Auch der Arbeitnehmer hat bestimmte Pflichten, wenn er erkrankt:

  • Unverzügliche Meldung: Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informieren.
  • Ärztliche Bescheinigung: In der Regel ist ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung (Attest) vorzulegen. Der Arbeitgeber kann jedoch auch verlangen, dass die Bescheinigung früher vorgelegt wird.
  • Mitwirkungspflicht: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um seine Genesung zu fördern und die Arbeitsunfähigkeit so kurz wie möglich zu halten.

Fazit

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und das anschließende Krankengeld bieten Arbeitnehmern in Deutschland eine wichtige finanzielle Absicherung bei Krankheit. Es ist wichtig, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen, um im Fall der Fälle gut informiert zu sein. Im Zweifelsfall sollte man sich an die Krankenkasse, den Betriebsrat oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, um individuelle Fragen zu klären.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Im konkreten Einzelfall sollte immer eine individuelle Beratung durch einen Experten erfolgen.