Wer zahlt dem Arbeitnehmer während seiner Krankheit den Lohn?
Krank im Job: Wer zahlt das Gehalt? Ein Überblick über Lohnfortzahlung und Krankengeld
Krankheit ist unvorhersehbar und kann jeden treffen. Die damit verbundene finanzielle Unsicherheit sorgt oft für zusätzliche Belastung. Doch wer trägt die Kosten des Gehaltsausfalls während der Arbeitsunfähigkeit? Die Antwort ist nicht einfach und hängt von der Dauer der Erkrankung ab.
Die ersten sechs Wochen: Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber
Im Kern des deutschen Sozialversicherungssystems steht die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer für die ersten sechs Wochen der Erkrankung – bei einer Arbeitsunfähigkeit von mindestens vier Kalendertagen – den Lohn fortzuzahlen. Diese Lohnfortzahlung entspricht dem regulären Nettogehalt und wird in der Regel ohne Abzüge gezahlt. Voraussetzung ist die rechtzeitige Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) beim Arbeitgeber. Die sechs Wochen werden als zusammenhängende Zeit gerechnet; Unterbrechungen durch kurze Arbeitsfähigkeit verlängern die Frist nicht.
Wichtig: Die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht bezieht sich auf das Nettogehalt. Es werden also bereits die üblichen Abzüge berücksichtigt. Zusätzliche Leistungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sind in der Regel nicht inbegriffen. Auch Auszubildende erhalten Lohnfortzahlung, die Höhe richtet sich nach dem Ausbildungsvertrag.
Nach sechs Wochen: Das Krankengeld der Krankenkasse
Nach Ablauf der sechs Wochen Lohnfortzahlung springt die Krankenkasse ein. Sie zahlt das Krankengeld für die weitere Dauer der Arbeitsunfähigkeit, maximal für 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren. Das Krankengeld beträgt in der Regel 70% des letzten Nettoeinkommens, jedoch maximal bis zu einer festgelegten Grenze. Um Krankengeld zu erhalten, muss der Arbeitnehmer die AU-Bescheinigung umgehend an seine Krankenkasse schicken. Die Krankenkasse prüft die Berechtigung und leitet die Auszahlung ein.
Ausnahmen und Besonderheiten:
- Tarifverträge: Tarifverträge können die Lohnfortzahlung über die gesetzlichen sechs Wochen hinaus regeln. Informieren Sie sich bei Ihrer Gewerkschaft oder Ihrem Arbeitgeber über mögliche tarifliche Regelungen.
- Arbeitsunfälle: Bei Arbeitsunfällen übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die Kosten für Lohnfortzahlung und medizinische Versorgung.
- Schwere Erkrankungen: Bei besonders schweren Erkrankungen, die eine langfristige Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen, können weitere soziale Leistungen wie z.B. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch genommen werden.
Fazit:
Das deutsche System der Lohnfortzahlung und des Krankengeldes bietet Arbeitnehmern einen umfassenden Schutz bei Krankheit. Durch die Kombination aus Arbeitgeberleistung und Krankenkassenleistung ist eine finanzielle Absicherung für einen längeren Zeitraum gewährleistet. Um im Krankheitsfall bestmöglich abgesichert zu sein, ist es wichtig, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen und die notwendigen Unterlagen rechtzeitig einzureichen. Bei Unklarheiten sollten Arbeitnehmer sich an ihren Arbeitgeber, ihre Krankenkasse oder eine Beratungsstelle wenden.
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