Werden Bahntickets bei Streik erstattet?

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Bahnstreik-bedingte Verspätungen berechtigen unter Umständen zur Erstattung des Ticketpreises. Die Höhe der Rückerstattung hängt von der Dauer der Verspätung ab und wird gemäß der EU-Verordnung 2021/782 festgelegt. Eine vollständige Erstattung ist bei erheblichen Verspätungen möglich.

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Bahnstreik: Ihre Rechte auf Erstattung und Entschädigung

Bahnstreiks sind ärgerlich und können Reisepläne gehörig durcheinanderwirbeln. Doch was viele nicht wissen: Bei streikbedingten Verspätungen und Zugausfällen haben Fahrgäste unter Umständen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder sogar eine Entschädigung. Die Rechtslage ist allerdings komplexer als oft dargestellt und hängt von verschiedenen Faktoren ab.

EU-Verordnung als Grundlage: Grundsätzlich regelt die EU-Verordnung Nr. 1371/2007, mittlerweile aktualisiert durch die EU-Verordnung 2021/782, die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr. Diese Verordnung gilt auch bei Streiks, allerdings mit einer wichtigen Einschränkung: Die Bahnunternehmen sind von der Entschädigungspflicht befreit, wenn der Streik von Dritten, also nicht von den eigenen Angestellten, verursacht wird. Ein Streik der Lokführer der Deutschen Bahn AG fällt also unter die Entschädigungsregelung, ein Streik der Fluglotsen, der den Bahnverkehr beeinträchtigt, jedoch nicht.

Erstattung vs. Entschädigung: Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Erstattung und Entschädigung. Die Erstattung bezieht sich auf den Fahrpreis. Konnten Sie Ihre Reise aufgrund des Streiks gar nicht antreten oder haben Sie sie abgebrochen, haben Sie Anspruch auf eine volle Erstattung des Ticketpreises. Bei Verspätungen hängt die Höhe der Entschädigung von der Dauer der Verspätung ab:

  • Ab 60 Minuten Verspätung: 25% des Fahrpreises.
  • Ab 120 Minuten Verspätung: 50% des Fahrpreises.

Besonderheiten bei Streckenzeitkarten: Besitzer von Streckenzeitkarten (z.B. Monatskarten) haben ebenfalls Anspruch auf Entschädigung bei Streik. Hier wird die Entschädigung anteilig für die Tage berechnet, an denen der Zugverkehr aufgrund des Streiks erheblich beeinträchtigt war. Die genauen Modalitäten zur Berechnung und Beantragung der Entschädigung können je nach Verkehrsverbund variieren.

Kulanzregelungen der Bahnunternehmen: Neben den gesetzlichen Vorgaben bieten viele Bahnunternehmen Kulanzregelungen an. Diese können über die gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigungen hinausgehen, beispielsweise in Form von Gutscheinen oder der Erstattung von Taxi-Kosten. Es lohnt sich daher, sich über die jeweiligen Kulanzregelungen des betroffenen Bahnunternehmens zu informieren.

So beantragen Sie Erstattung oder Entschädigung: Die Erstattung bzw. Entschädigung muss in der Regel schriftlich beim jeweiligen Bahnunternehmen beantragt werden. Dafür stellen die meisten Unternehmen entsprechende Formulare auf ihrer Website zur Verfügung. Bewahren Sie unbedingt Ihr Ticket und alle relevanten Unterlagen auf, um Ihren Anspruch nachweisen zu können.

Fazit: Bahnstreiks sind zwar ärgerlich, aber nicht völlig ohne Rechte für die Fahrgäste. Informieren Sie sich über Ihre Ansprüche und scheuen Sie sich nicht, diese geltend zu machen. Die Kenntnis der Rechtslage und die richtige Vorgehensweise sind entscheidend, um im Falle eines Streiks eine Erstattung oder Entschädigung zu erhalten.

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