In welcher Frist muss eine außerordentliche Kündigung erfolgen?
Die außerordentliche Kündigung muss gemäß § 626 Abs. 2 BGB innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Diese Frist beginnt, sobald der Kündigungsberechtigte Kenntnis von den maßgeblichen Tatsachen für die Kündigung erlangt hat.
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Also, diese Zwei-Wochen-Frist bei der außerordentlichen Kündigung, die ist echt krass, oder? § 626 Abs. 2 BGB – klingt schon kompliziert genug. Aber im Grunde heißt das: Sobald du weißt, was los ist, was dich zur Kündigung treibt, tickt die Uhr. Zwei Wochen. Zack. Vorbei. Da bleibt nicht viel Zeit zum Überlegen, zum Hadern…
Manchmal fragt man sich ja, wie die auf diese zwei Wochen kommen. Ich meine, stell dir vor, du entdeckst… keine Ahnung… dass dein Kollege, mit dem du jeden Tag zusammenarbeitest, die Firmenkasse plündert. Oder – noch schlimmer – dass er… ach, lassen wir das. Auf jeden Fall: Du bist schockiert, vielleicht auch wütend, verunsichert. Und dann musst du innerhalb von zwei Wochen eine Entscheidung treffen, die dein ganzes Leben auf den Kopf stellen kann!
Zwei Wochen. Das ist nicht viel Zeit, um Beweise zu sammeln, mit Anwälten zu sprechen, sich zu beruhigen und klar zu denken. Mir ist das mal fast passiert. Da gab es… naja, sagen wir mal “Unstimmigkeiten” mit meinem damaligen Chef. Ich war so sauer, dass ich am liebsten sofort alles hingeschmissen hätte. Zum Glück habe ich mir dann doch Bedenkzeit genommen – und siehe da, nach ein paar Tagen hatte sich die Situation schon etwas entspannt. Hätte ich da vorschnell gehandelt… wer weiß, wo ich heute wäre.
Also, diese zwei Wochen, die sind echt ein zweischneidiges Schwert. Einerseits schützen sie den Arbeitgeber – man kann nicht ewig mit der Kündigung warten. Andererseits ist es für den Arbeitnehmer echt ein enormer Druck. Und mal ehrlich, wer kann schon immer sofort rational denken, wenn so viel auf dem Spiel steht? Man liest ja immer wieder, dass z.B. irgendwo 60% der fristlosen Kündigungen vor Gericht angefochten werden… Das sagt doch schon alles, oder? Offensichtlich ist es gar nicht so einfach, in so einer Ausnahmesituation die richtigen Entscheidungen zu treffen.
#Außerordentlich#Frist Kündigung#KündigungsfristKommentar zur Antwort:
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