Wie viele Krankheitstage braucht man für eine Kündigung?

9 Sicht

Bei gehäuften Kurzerkrankungen, wenn in den letzten drei Jahren mehr als 30 Krankheitstage angesammelt wurden, besteht Kündigungsgefahr. Die Gerichte bewerten hierbei die letzten drei Jahre vor der Kündigung.

Kommentar 0 mag

Krankheitsbedingte Kündigung: Wann droht der Jobverlust?

Die Angst vor einer Kündigung aufgrund von Krankheit ist verständlich und betrifft viele Arbeitnehmer. Doch wann ist die Grenze erreicht, ab der der Arbeitgeber eine krankheitsbedingte Kündigung aussprechen darf? Die Antwort ist komplexer, als die oft zitierte “30-Tage-Regel” vermuten lässt. Zwar spielt die Anzahl der Krankheitstage eine wichtige Rolle, aber sie ist nicht das einzige Kriterium.

Es stimmt, dass eine häufige Kurzerkrankung ein Kündigungsgrund sein kann. Orientierung bietet hierbei die sogenannte negative Gesundheitsprognose. Vereinfacht gesagt prüft das Gericht, ob in Zukunft mit weiteren, erheblichen Arbeitsausfällen zu rechnen ist. Dabei werden die vergangenen Krankheitstage, in der Regel der letzten drei Jahre, als Indiz herangezogen. Eine Überschreitung von 30 Krankheitstagen innerhalb dieses Zeitraums kann ein Hinweis auf eine negative Gesundheitsprognose sein, ist aber kein automatischer Kündigungsgrund.

Entscheidend ist die Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls. Folgende Faktoren spielen neben der Anzahl der Krankheitstage eine wichtige Rolle:

  • Art und Dauer der Erkrankungen: Chronische Krankheiten werden anders bewertet als häufige, kurze Infekte. Auch die Dauer der einzelnen Krankheitsfälle ist relevant.
  • Prognose für die Zukunft: Kann der Arbeitnehmer voraussichtlich in Zukunft wieder regelmäßig arbeiten oder ist mit weiteren Ausfällen zu rechnen? Ärztliche Gutachten spielen hier eine wichtige Rolle.
  • Betriebliche Beeinträchtigungen: Wie stark wird der Betrieb durch die Fehlzeiten des Arbeitnehmers belastet? Sind die Arbeitsabläufe erheblich gestört? Gibt es Möglichkeiten der Umorganisation oder Vertretung?
  • Größe des Betriebs: In kleineren Unternehmen fallen Krankheitsausfälle stärker ins Gewicht als in großen Unternehmen mit mehr Personal.
  • Verhalten des Arbeitnehmers: Hat der Arbeitnehmer alles getan, um seine Genesung zu fördern und weitere Ausfälle zu vermeiden? Hat er die Krankmeldungen rechtzeitig und ordnungsgemäß eingereicht?
  • Dauer der Betriebszugehörigkeit: Eine lange Betriebszugehörigkeit spricht gegen eine Kündigung.
  • Bemühungen des Arbeitgebers: Hat der Arbeitgeber Maßnahmen ergriffen, um den Arbeitnehmer zu unterstützen, z.B. durch Anpassung des Arbeitsplatzes?

Fazit: Die “30-Tage-Regel” ist ein Mythos. Es gibt keine feste Grenze an Krankheitstagen, ab der eine Kündigung automatisch gerechtfertigt ist. Die Gerichte prüfen jeden Fall individuell und berücksichtigen alle relevanten Faktoren. Bei drohender Kündigung sollte unbedingt rechtlicher Rat eingeholt werden. Ein Anwalt kann die Situation einschätzen und die bestmögliche Strategie entwickeln.