Wer haftet bei Sachbeschädigung?

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Bei Sachbeschädigung im Arbeitsverhältnis haftet grundsätzlich der Arbeitnehmer. Ausnahmen bestehen nur bei grober Fahrlässigkeit des Arbeitgebers (z.B. mangelnde Sicherheitsvorkehrungen) oder wenn der Schaden durch höhere Gewalt verursacht wurde. Die konkrete Haftungsverteilung kann im Einzelfall komplex sein und eine juristische Beratung erfordern.

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Sachbeschädigung am Arbeitsplatz – oh Mann, da könnte man echt verzweifeln! Stell dir vor: Dein Lieblingskaffebecher, den du seit Jahren hast, zerbricht. Auf der Arbeit, natürlich. Wer zahlt jetzt? Grundsätzlich, so sagt man mir zumindest, trägt man als Arbeitnehmer selbst die Verantwortung. Logisch irgendwie, oder? Man hat ja schließlich den Schaden verursacht.

Aber Moment mal! Es gibt ja Ausnahmen, zum Glück! Denn sonst säße ich jetzt hier mit einem leeren Portemonnaie und einem kaputten Herzen, wegen meines geliebten Bechers. Wenn der Chef zum Beispiel krass nachlässig war – keine vernünftigen Sicherheitsvorkehrungen, etwa ein total rutschiger Boden, auf dem man ständig fast ausrutscht – dann kann er auch in die Verantwortung gezogen werden. Erinnert mich an meinen alten Job… da war der Boden in der Werkstatt echt gefährlich, immer ölig. Wunder, dass da nicht mehr kaputt gegangen ist! Und dann gibt es noch die höhere Gewalt. Ein Erdbeben, ein Blitzschlag – da ist man ja echt selber nicht schuld.

Aber ehrlich gesagt, die ganze Haftungsfrage ist oft ein ziemliches Chaos. Ich hab mal von einem Kollegen gehört, der sich mit dem Chef fast zerstritten hat, weil ein teures Messgerät kaputt ging. Ob es jetzt Fahrlässigkeit war oder nicht – keiner wusste es so genau. Am Ende haben sie sich irgendwie geeinigt, aber das war sicher ein stressiges Hin und Her, und teuer auch noch dazu. Deswegen: Im Zweifelsfall, Finger weg von Eigenregie und ab zum Anwalt! Manchmal ist das der beste Weg, um Klarheit zu gewinnen, bevor man sich noch mehr ärgert. Ein Rechtsanwalt kann die ganze Situation viel besser einschätzen, als man selber. Vielleicht kostet es etwas, aber es erspart einem eine Menge Ärger. Das kann ich aus eigener Erfahrung sagen – besser ein paar Euro für einen Anwalt als einen Prozess.

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