Wer haftet, wenn man unter Drogen Auto fährt?

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Die fahrlässige Gefährdung anderer durch Drogenfahrten zieht weitreichende Konsequenzen nach sich. Selbstverschuldeter Schaden bleibt nicht ohne Folgen. Gerichtliche Entscheidungen betonen die persönliche Haftung des Täters, unabhängig von strafrechtlichen Verurteilungen. Die Verantwortung für verursachte Schäden liegt uneingeschränkt beim Fahrer.

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Wer haftet, wenn man unter Drogen Auto fährt? Eine Analyse der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit

Das Fahren unter Drogeneinfluss ist nicht nur ein Verstoß gegen das Strafrecht, sondern birgt auch erhebliche zivilrechtliche Konsequenzen. Wer sich berauscht ans Steuer setzt und dadurch einen Unfall verursacht, muss mit weitreichenden Schadensersatzforderungen rechnen. Die Frage der Haftung ist hierbei eindeutig und wird durch die Rechtsprechung unmissverständlich bekräftigt: Der Fahrer, der unter Drogeneinfluss einen Unfall verursacht, trägt die volle Verantwortung für die entstandenen Schäden.

Die persönliche Verantwortung des Fahrers

Die Haftung des Drogenfahrers basiert auf dem Prinzip der eigenen Verantwortlichkeit. Wer sich freiwillig in einen Zustand versetzt, der seine Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt, handelt fahrlässig und nimmt die potenziellen Risiken in Kauf. Diese Fahrlässigkeit ist der entscheidende Punkt, der zur Haftung führt. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Fahrer sich der konkreten Auswirkungen der Drogen bewusst war oder nicht. Die bloße Tatsache, dass er sich in einen Zustand der Fahruntüchtigkeit versetzt hat, reicht aus, um ihn für die Folgen verantwortlich zu machen.

Unabhängigkeit von strafrechtlichen Konsequenzen

Es ist wichtig zu betonen, dass die zivilrechtliche Haftung unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung besteht. Auch wenn ein Drogenfahrer strafrechtlich freigesprochen wird (beispielsweise aufgrund von Verfahrensfehlern oder fehlenden Beweisen), kann er zivilrechtlich dennoch haftbar gemacht werden, wenn der Geschädigte den Nachweis erbringt, dass der Unfall durch die Drogenbeeinträchtigung verursacht wurde. Die Beweisführung im Zivilprozess ist oft anders als im Strafprozess, und niedrigere Beweisanforderungen können zur Haftung führen.

Umfang der Haftung

Die Haftung des Drogenfahrers umfasst alle Schäden, die durch den Unfall entstanden sind. Dazu gehören:

  • Personenschäden: Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Rentenzahlungen bei bleibenden Schäden, gegebenenfalls sogar Unterhaltsansprüche von Hinterbliebenen im Todesfall.
  • Sachschäden: Reparaturkosten am Fahrzeug, Wertminderung, Abschleppkosten, Kosten für die Ersatzbeschaffung beschädigter Gegenstände.
  • Folgeschäden: Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung, Gutachterkosten, Anwaltskosten.

Regressansprüche der Versicherung

In der Regel zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Drogenfahrers zunächst die entstandenen Schäden. Allerdings hat die Versicherung in solchen Fällen das Recht, Regressansprüche gegen den Versicherungsnehmer geltend zu machen. Das bedeutet, dass die Versicherung einen Teil oder sogar die gesamten Kosten vom Drogenfahrer zurückfordern kann. Der Umfang des Regresses hängt von den konkreten Umständen des Falls und den Versicherungsbedingungen ab. In besonders schwerwiegenden Fällen, beispielsweise bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, kann der Regressanspruch der Versicherung sehr hoch sein.

Mitverschulden des Geschädigten

In seltenen Fällen kann ein Mitverschulden des Geschädigten die Haftung des Drogenfahrers reduzieren. Dies wäre beispielsweise denkbar, wenn der Geschädigte selbst gegen Verkehrsregeln verstoßen hat oder seine Verletzungen durch eigenes Fehlverhalten verschlimmert hat. Die Beweislast für ein Mitverschulden liegt beim Schädiger.

Fazit

Das Fahren unter Drogeneinfluss hat nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch weitreichende zivilrechtliche Folgen. Wer durch Drogenfahrt einen Unfall verursacht, trägt die volle Verantwortung für die entstandenen Schäden. Diese Verantwortung ist unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung und kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann zwar zunächst die Schäden regulieren, hat aber in der Regel das Recht, Regressansprüche gegen den Drogenfahrer geltend zu machen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, sich niemals unter Drogeneinfluss ans Steuer zu setzen. Die Konsequenzen sind nicht nur für den Drogenfahrer selbst, sondern auch für unbeteiligte Dritte verheerend.