Bei welchen Schäden tritt die Hausratversicherung ein?

25 Sicht

Feuer, Wasserrohrbruch, Sturm und Einbruch – die Hausratversicherung schützt Ihr bewegliches Eigentum vor solchen Unfällen. Auch Hagelschäden und Vandalismus nach einem Einbruch sind abgedeckt. Wertvolle Besitztümer sind so umfassend abgesichert, solange sie nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind.

Kommentar 0 mag

Bei welchen Schäden tritt eine Hausratversicherung ein?

Eine Hausratversicherung schützt das bewegliche Inventar in Wohnungen und Häusern vor verschiedenen Risiken. Die versicherten Schäden umfassen dabei:

  • Feuer: Schäden durch Brand, Explosion oder Blitzschlag
  • Wasserrohrbruch: Schäden durch austretendes Wasser aus Leitungen oder Rohren
  • Sturm: Schäden durch Sturm, Hagel oder Blitzschlag
  • Einbruchdiebstahl: Schäden durch den Diebstahl von Hausrat bei einem Einbruch
  • Vandalismus: Schäden durch mutwillige Zerstörung von Hausrat nach einem Einbruch
  • Überspannung: Schäden durch Überspannung im Stromnetz

Abgedeckte Gegenstände

Die Hausratversicherung deckt grundsätzlich alle beweglichen Gegenstände ab, die sich im versicherten Gebäude befinden. Dazu gehören unter anderem:

  • Möbel
  • Kleidung
  • Elektrogeräte
  • Wertgegenstände wie Schmuck, Uhren und Kunstwerke
  • Fahrräder
  • Sportgeräte
  • Lebensmittel und Getränke

Nicht abgedeckte Gegenstände

Nicht versichert sind hingegen Gegenstände, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, wie z. B.:

  • Türen
  • Fenster
  • Wände
  • Fußböden

Außerdem sind folgende Schäden in der Regel nicht durch eine Hausratversicherung abgedeckt:

  • Kriegs- und Terrorereignisse
  • Atomenergie
  • Erdbeben
  • Überschwemmungen
  • Schimmelbildung durch Feuchtigkeit

Es ist jedoch möglich, diese Risiken durch zusätzliche Zusatzversicherungen abzudecken.

#Hausrat Schäden #Schäden Hausrat #Versicherung Schäden