Bei welchen Schäden tritt die Hausratversicherung ein?
Bei welchen Schäden tritt eine Hausratversicherung ein?
Eine Hausratversicherung schützt das bewegliche Inventar in Wohnungen und Häusern vor verschiedenen Risiken. Die versicherten Schäden umfassen dabei:
- Feuer: Schäden durch Brand, Explosion oder Blitzschlag
- Wasserrohrbruch: Schäden durch austretendes Wasser aus Leitungen oder Rohren
- Sturm: Schäden durch Sturm, Hagel oder Blitzschlag
- Einbruchdiebstahl: Schäden durch den Diebstahl von Hausrat bei einem Einbruch
- Vandalismus: Schäden durch mutwillige Zerstörung von Hausrat nach einem Einbruch
- Überspannung: Schäden durch Überspannung im Stromnetz
Abgedeckte Gegenstände
Die Hausratversicherung deckt grundsätzlich alle beweglichen Gegenstände ab, die sich im versicherten Gebäude befinden. Dazu gehören unter anderem:
- Möbel
- Kleidung
- Elektrogeräte
- Wertgegenstände wie Schmuck, Uhren und Kunstwerke
- Fahrräder
- Sportgeräte
- Lebensmittel und Getränke
Nicht abgedeckte Gegenstände
Nicht versichert sind hingegen Gegenstände, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, wie z. B.:
- Türen
- Fenster
- Wände
- Fußböden
Außerdem sind folgende Schäden in der Regel nicht durch eine Hausratversicherung abgedeckt:
- Kriegs- und Terrorereignisse
- Atomenergie
- Erdbeben
- Überschwemmungen
- Schimmelbildung durch Feuchtigkeit
Es ist jedoch möglich, diese Risiken durch zusätzliche Zusatzversicherungen abzudecken.
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