Wie lange kann man ein Attest zurückdatieren?

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Ärzte können Krankschreibungen bis zu drei Tage rückdatieren, sofern die Erkrankung auch rückwirkend diagnostizierbar ist. Die Pflicht zur Arbeitsunfähigkeitsmeldung entfällt dadurch nicht – Arbeitnehmer müssen ihre Abwesenheit stets unverzüglich dem Arbeitgeber mitteilen.

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Krankmeldung rückdatieren: Möglichkeiten und Grenzen

Im Krankheitsfall benötigen Arbeitnehmer eine ärztliche Krankschreibung, um sich von der Arbeit freistellen zu lassen. In manchen Fällen ist es notwendig, die Krankschreibung rückzudatieren, um eine lückenlose Dokumentation der Arbeitsunfähigkeit zu gewährleisten. Hierbei gibt es jedoch rechtliche Grenzen, die Ärzte und Arbeitnehmer beachten müssen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Ärzte sind grundsätzlich berechtigt, Krankschreibungen bis zu drei Arbeitstagen rückwirkend auszustellen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Erkrankung auch rückwirkend diagnostizierbar ist. Dies bedeutet, dass der Arzt die Erkrankung mit hinreichender Sicherheit feststellen kann, auch wenn der Patient zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht mehr krank ist.

Gründe für eine Rückdatierung

Eine Rückdatierung einer Krankschreibung kann aus verschiedenen Gründen erforderlich sein. Beispielsweise, wenn ein Arbeitnehmer am Wochenende oder an Feiertagen erkrankt und erst am darauffolgenden Werktag einen Arzt aufsucht. Auch bei unvorhergesehenen Ereignissen, wie beispielsweise einem Unfall, kann eine Rückdatierung notwendig werden.

Pflicht zur Arbeitsunfähigkeitsmeldung

Die Pflicht zur Arbeitsunfähigkeitsmeldung bleibt auch bei einer Rückdatierung der Krankschreibung bestehen. Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihrem Arbeitgeber ihre Abwesenheit unverzüglich mitzuteilen, sobald sie arbeitsunfähig sind. Dies gilt auch, wenn die Krankschreibung erst später ausgestellt wird.

Ausnahmen

In Ausnahmefällen können Krankschreibungen auch länger als drei Tage rückwirkend ausgestellt werden. Dies ist beispielsweise möglich, wenn der Arbeitnehmer durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung für längere Zeit arbeitsunfähig war und erst nachträglich einen Arzt aufsuchen konnte. In solchen Fällen ist jedoch eine eingehende Begründung des Arztes erforderlich.

Fazit

Ärzte können Krankschreibungen bis zu drei Arbeitstagen rückdatieren, wenn die Erkrankung auch rückwirkend diagnostizierbar ist. Arbeitnehmer müssen jedoch auch bei einer Rückdatierung ihrer Abwesenheitspflicht nachkommen und ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren. Ausnahmen von der Dreitagesregel sind in begründeten Ausnahmefällen möglich.