Welche Snacks dürfen ins Handgepäck?

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Festes Essen wie Obst, Gemüse, Kekse oder belegte Brote sind im Handgepäck innerhalb der EU erlaubt. Größere Mengen sollten jedoch im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Praktisch für kleine Snacks auf Reisen! Die Mitnahme unterliegt selbstverständlich den allgemeinen Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft.

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Knabbern über den Wolken: Welche Snacks dürfen ins Handgepäck?

Wer kennt das nicht? Die Vorfreude auf den Urlaub oder ein wichtiger Geschäftstermin, doch der Flug zieht sich und der Magen knurrt. Gut, wenn man vorgesorgt hat und einen kleinen Snack im Handgepäck dabei hat. Aber was genau darf eigentlich mit an Bord? Die Antwort ist beruhigend: Viele beliebte Snacks sind im Handgepäck erlaubt, allerdings gibt es ein paar Dinge zu beachten.

Feste Nahrungsmittel: Ein klares Ja!

Generell gilt: Feste Nahrungsmittel sind in der Europäischen Union im Handgepäck problemlos erlaubt. Dazu zählen Klassiker wie:

  • Frisches Obst und Gemüse: Äpfel, Bananen, Karotten-Sticks – alles, was Vitamine liefert und den kleinen Hunger stillt.
  • Kekse und Cracker: Ideal für zwischendurch und oft eine gute Option für Kinder.
  • Belegte Brote und Sandwiches: Ob mit Käse, Wurst oder vegetarischem Belag – selbstgemachte Sandwiches sind ein praktischer und sättigender Reiseproviant.
  • Nüsse und Trockenfrüchte: Energielieferanten in kompakter Form.
  • Riegel (Müsliriegel, Proteinriegel): Perfekt für den schnellen Energie-Kick.
  • Süßigkeiten: Schokolade, Bonbons und Co. sind erlaubt, aber Vorsicht vor Schmelzgefahr bei hohen Temperaturen!

Mengenfrage und individuelle Bestimmungen

Obwohl viele Snacks erlaubt sind, sollte man es mit der Menge nicht übertreiben. Größere Mengen an Lebensmitteln sollten besser im aufgegebenen Gepäck transportiert werden, um unnötige Fragen oder sogar Beschlagnahmungen am Sicherheitscheck zu vermeiden.

Außerdem ist es ratsam, sich vorab über die spezifischen Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft zu informieren. Einige Airlines haben eigene Regeln bezüglich der Mitnahme von Lebensmitteln.

Flüssigkeiten: Die heikle Kategorie

Problematischer wird es bei flüssigen oder halbfesten Lebensmitteln. Hier gelten die allgemeinen Bestimmungen für Flüssigkeiten im Handgepäck:

  • Maximal 100 ml pro Behälter: Jeder Behälter darf nicht mehr als 100 ml Fassungsvermögen haben.
  • Transparenter, wiederverschließbarer Beutel: Alle Behälter müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von 1 Liter verstaut werden.
  • Pro Person ein Beutel: Jeder Reisende darf nur einen solchen Beutel mitführen.

Das bedeutet:

  • Joghurt, Suppen, Soßen, Marmelade: Diese Produkte fallen unter die Flüssigkeitsregelung und müssen entsprechend verpackt sein.
  • Dips und Aufstriche: Ähnlich wie bei Marmelade gelten auch hier die Flüssigkeitsbestimmungen.

Spezialfälle und besondere Bedürfnisse

Für Babynahrung und medizinisch notwendige Flüssigkeiten gelten in der Regel Ausnahmen von den 100-ml-Regeln. Hier ist es jedoch ratsam, entsprechende Nachweise (z.B. ein ärztliches Attest) mitzuführen.

Tipps für die Reise-Snacks

  • Gut verpackt: Achten Sie darauf, dass Ihre Snacks gut verpackt sind, um ein Auslaufen oder Verschmutzen zu vermeiden.
  • Geruchsarm: Vermeiden Sie stark riechende Lebensmittel, um andere Passagiere nicht zu belästigen.
  • Hygienisch: Denken Sie an Feuchttücher oder Handdesinfektionsmittel, um Ihre Hände vor und nach dem Essen zu reinigen.

Fazit: Mit der richtigen Vorbereitung knurrt der Magen nicht!

Mit ein wenig Planung und der Beachtung der Regeln können Sie Ihre Reise entspannt und ohne knurrenden Magen antreten. Feste Nahrungsmittel sind im Handgepäck in der Regel kein Problem, während bei flüssigen Lebensmitteln die allgemeinen Bestimmungen für Flüssigkeiten gelten. Informieren Sie sich im Zweifelsfall vorab bei Ihrer Fluggesellschaft, um unangenehme Überraschungen am Flughafen zu vermeiden. So steht einem genussvollen Flug nichts mehr im Wege!

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