Wer darf Tattoos mit Laser entfernen?

7 Sicht

Die Laser-Tattooentfernung erfordert hohes medizinisches Fachwissen und darf seit Ende 2020 ausschließlich von approbierten Ärztinnen und Ärzten mit spezifischer Weiterbildung durchgeführt werden. Anerkannte Expertise minimiert Risiken und sichert die Patientensicherheit bei diesem Eingriff. Improvisationen sind gefährlich und verboten.

Kommentar 0 mag

Absolut! Hier ist ein Artikel, der das Thema aufgreift und die wichtigsten Aspekte beleuchtet:

Wer darf Tattoos mit Laser entfernen? Ein Blick auf die rechtliche Lage und die Bedeutung von Expertise

Tattoos sind längst gesellschaftsfähig geworden und Ausdruck individueller Persönlichkeit. Doch was, wenn das einst geliebte Motiv nicht mehr gefällt oder berufliche Gründe eine Entfernung erforderlich machen? Die Laser-Tattooentfernung ist eine gängige Methode, um unerwünschte Tätowierungen loszuwerden. Doch wer darf diesen Eingriff überhaupt durchführen? Die Antwort ist klar und seit Ende 2020 gesetzlich geregelt: Ausschließlich approbierte Ärztinnen und Ärzte mit spezifischer Weiterbildung.

Warum diese Einschränkung?

Die Laser-Tattooentfernung ist kein harmloser kosmetischer Eingriff. Sie birgt, wenn sie unsachgemäß durchgeführt wird, erhebliche Risiken. Dazu gehören:

  • Narbenbildung: Durch zu hohe Energieeinstellungen oder falsche Lasertechniken kann es zu dauerhaften Narben kommen.
  • Pigmentverschiebungen: Es können helle oder dunkle Flecken auf der behandelten Haut entstehen.
  • Infektionen: Unsachgemäße Hygiene kann zu Entzündungen und Infektionen führen.
  • Allergische Reaktionen: Die freigesetzten Farbpigmente können allergische Reaktionen auslösen.
  • Gesundheitliche Folgen: Bei unsachgemäßer Anwendung können gefährliche Dämpfe entstehen, die die Atemwege schädigen können.

Das Gesetz schützt die Patientinnen und Patienten

Um diese Risiken zu minimieren und die Patientensicherheit zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber klare Regeln aufgestellt. Das “Gesetz zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen bei der Anwendung am Menschen” (NiSG) regelt seit 2021 die Anwendung von Lasern und anderen energiereichen Strahlungsquellen. Für die Tattooentfernung bedeutet dies:

  • Ärztliche Approbation: Nur approbierte Ärztinnen und Ärzte dürfen die Behandlung durchführen.
  • Spezifische Weiterbildung: Die behandelnden Ärzte müssen eine spezielle Weiterbildung im Bereich der Laser-Tattooentfernung nachweisen. Diese Weiterbildung umfasst Kenntnisse über Laserphysik, Hautanatomie, Risikomanagement und Notfallmaßnahmen.
  • Dokumentationspflicht: Die Behandlung muss sorgfältig dokumentiert werden, um den Behandlungsverlauf nachvollziehen zu können.
  • Aufklärungspflicht: Die Patientinnen und Patienten müssen umfassend über die Risiken und den Ablauf der Behandlung aufgeklärt werden.

Was bedeutet das für Verbraucher?

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten bei der Wahl eines Anbieters für die Tattooentfernung unbedingt auf die Qualifikation des Behandlers achten. Werden Tattoos beispielsweise in einem Kosmetikstudio oder von nicht-ärztlichem Personal entfernt, ist dies illegal und birgt erhebliche Risiken. Es ist ratsam, sich vor der Behandlung die Approbation und die Weiterbildungsnachweise des Arztes zeigen zu lassen.

Fazit

Die Laser-Tattooentfernung ist ein medizinischer Eingriff, der in die Hände von qualifizierten Ärztinnen und Ärzten gehört. Das Gesetz schützt die Patientinnen und Patienten vor unseriösen Anbietern und minimiert die Risiken. Wer sich für eine Tattooentfernung interessiert, sollte sich daher unbedingt an einen erfahrenen Arzt wenden, um ein optimales Ergebnis bei maximaler Sicherheit zu erzielen. Improvisationen sind gefährlich und verboten – die Gesundheit sollte immer an erster Stelle stehen.