Was gilt als Flugverspätung?

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Bei erheblichen Flugunregelmäßigkeiten wie Verspätungen von über drei Stunden, Annullierungen oder Überbuchungen können Fluggäste entschädigungsberechtigt sein. Die EU-Fluggastrechteverordnung schützt Reisende, indem sie gestaffelte Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro vorsieht, abhängig von der Flugdistanz. Diese Regelung zielt darauf ab, Passagiere für die entstandenen Unannehmlichkeiten zu entschädigen.

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Was gilt als Flugverspätung? Ihre Rechte als Fluggast

Flugreisen sind heutzutage ein integraler Bestandteil unseres Lebens, sei es für Geschäftsreisen oder den langersehnten Urlaub. Doch was passiert, wenn der Flug nicht planmäßig verläuft? Was genau gilt als Flugverspätung und welche Rechte haben Sie als Fluggast? Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick.

Ab wann spricht man von einer Flugverspätung?

Eine Flugverspätung liegt vor, wenn Ihr Flug nicht zum ursprünglich geplanten Zeitpunkt abfliegt. Die Dauer, ab der eine Verspätung als relevant gilt und Rechte auslöst, ist in der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 geregelt. Diese Verordnung schützt Fluggäste bei erheblichen Flugunregelmäßigkeiten.

Die relevanten Zeitgrenzen für eine Flugverspätung sind:

  • Kurzstrecke (bis 1.500 km): 2 Stunden Verspätung
  • Mittelstrecke (1.500 km bis 3.500 km): 3 Stunden Verspätung
  • Langstrecke (über 3.500 km): 4 Stunden Verspätung

Was passiert, wenn mein Flug verspätet ist?

Sobald Ihr Flug die oben genannten Verspätungszeiten erreicht, haben Sie gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung Anspruch auf bestimmte Leistungen:

  • Betreuungsleistungen: Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Ihnen kostenlose Verpflegung (Mahlzeiten und Erfrischungen) und die Möglichkeit zur Kommunikation (z.B. Telefonate, E-Mails) anzubieten, in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit.

  • Unterbringung: Wenn die Verspätung eine oder mehrere Übernachtungen erforderlich macht, muss die Fluggesellschaft Ihnen eine Hotelunterkunft und den Transport dorthin anbieten.

  • Entschädigung: Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden am Zielflughafen haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdistanz ab:

    • 250 Euro: Für Flüge bis zu 1.500 km
    • 400 Euro: Für Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km
    • 600 Euro: Für Flüge über 3.500 km

Ausnahmen von der Entschädigungspflicht:

Es gibt jedoch Ausnahmen von der Entschädigungspflicht. Wenn die Flugverspätung auf “außergewöhnliche Umstände” zurückzuführen ist, muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen. Solche außergewöhnlichen Umstände können beispielsweise sein:

  • Schlechtes Wetter: Stürme, Nebel oder andere Witterungsbedingungen, die einen sicheren Flugbetrieb unmöglich machen.
  • Politische Instabilität: Krieg, Terrorismus oder Unruhen.
  • Streiks: Von Personal, das nicht zur Fluggesellschaft gehört (z.B. Fluglotsen).
  • Unvorhergesehene Sicherheitsmängel: Entdeckung von versteckten Herstellungsfehlern am Flugzeug.

Die Fluggesellschaft muss jedoch nachweisen, dass diese außergewöhnlichen Umstände tatsächlich vorlagen und dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Verspätung zu vermeiden oder zu minimieren.

Was kann ich tun, wenn mein Flug verspätet ist?

  1. Dokumentieren Sie alles: Notieren Sie sich die Flugnummer, die geplante und tatsächliche Ankunftszeit sowie die Gründe für die Verspätung (falls bekannt). Bewahren Sie Ihre Bordkarte und alle anderen relevanten Dokumente auf.
  2. Fordern Sie Betreuungsleistungen ein: Fragen Sie die Fluggesellschaft nach Verpflegung und Unterbringung (falls erforderlich).
  3. Prüfen Sie Ihren Entschädigungsanspruch: Es gibt verschiedene Online-Portale, die Ihnen helfen können, Ihren Anspruch zu prüfen und gegebenenfalls geltend zu machen.
  4. Reichen Sie eine Beschwerde bei der Fluggesellschaft ein: Kontaktieren Sie die Fluggesellschaft schriftlich und fordern Sie die Entschädigung ein.
  5. Kontaktieren Sie eine Schlichtungsstelle oder einen Anwalt: Wenn die Fluggesellschaft Ihren Anspruch ablehnt, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle für Flugreisende oder an einen Anwalt wenden.

Fazit:

Es ist wichtig, Ihre Rechte als Fluggast zu kennen, um im Falle einer Flugverspätung entsprechend handeln zu können. Die EU-Fluggastrechteverordnung bietet Ihnen einen wichtigen Schutz und ermöglicht es Ihnen, für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschädigt zu werden. Denken Sie daran, Ihre Rechte geltend zu machen und sich nicht mit einer einfachen Entschuldigung zufrieden zu geben.

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