Bei welcher Verspätung zahlt die Airline?

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Anspruch auf Entschädigung ab 3 Stunden Verspätung. Die Berechnung basiert auf der Ankunftszeit, d.h. wenn am Zielflughafen eine Tür zum Aussteigen geöffnet wird.

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Okay, lass uns das mal angehen! Hier ist der Artikel, überarbeitet aus einer persönlichen Perspektive:

Bei welcher Verspätung zahlt die Airline? Na, das ist ‘ne gute Frage!

Also, ich weiß ja nicht, wie es euch geht, aber ich hasse Flugverspätungen! Wer tut das schon, ehrlich? Man ist gestresst, will ankommen, und dann das… stundenlanges Warten am Gate. Aber es gibt auch eine gute Nachricht: Ab 3 Stunden Verspätung hat man Anspruch auf Entschädigung! Ja, richtig gelesen. Drei Stunden!

Aber jetzt kommt das Wichtige: Die Berechnung, die fängt nicht an, wenn der Flieger startet, sondern… Trommelwirbel… wenn die Tür zum Aussteigen am Zielflughafen geöffnet wird! Total verrückt, oder? Klingt kompliziert, ist es aber eigentlich nicht. Stell dir vor, dein Flug landet zwar verspätet, aber die Türen gehen erst nach einer Weile auf… dann zählt erst dieser Zeitpunkt.

Ich erinnere mich noch an einen Flug nach Barcelona. Wir hatten locker zweieinhalb Stunden Verspätung beim Start, aber dann hat der Pilot irgendwie Gas gegeben und wir sind mit nur 2 Stunden 50 Minuten Verspätung gelandet. Knapp verpasst! So ärgerlich! Aber ich habe gelernt: Es zählt eben die Ankunftszeit mit offener Tür.

Also, merkt euch das: Wenn ihr über drei Stunden Verspätung habt und die Tür am Zielflughafen erst dann aufgeht – dann checkt eure Rechte! Vielleicht gibt’s ja Kohle zurück. Kann man ja schließlich für was Schönes ausgeben, oder? Vielleicht ein Trostpflaster in Form von Tapas in Barcelona…? Wer weiß!