Wann muss die Fluggesellschaft nicht zahlen?

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Fluggesellschaften müssen bei außergewöhnlichen Umständen nicht zahlen. Dazu zählen Unwetter oder politische Instabilität. Bei Verspätungen ab fünf Stunden können Reisende vom Ticketkauf zurücktreten und die volle Erstattung fordern.

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Okay, lasst uns das mal ein bisschen aufpeppen, ja? Hier ist meine Version, aus meiner eigenen, ganz persönlichen Sicht:

Also, wann können sich die Fluggesellschaften eigentlich aus der Affäre ziehen, wenn’s mal wieder drunter und drüber geht? Gute Frage, hab ich mich auch schon oft gefragt, wenn ich da am Flughafen saß und…naja.

Klar, die müssen nicht zahlen, wenn höhere Gewalt im Spiel ist. Also, sowas wie das absolute Chaos durch ‘nen fetten Sturm oder, was noch schlimmer ist, politische Unruhen. Da kannste denen ja schlecht ‘nen Vorwurf machen, oder? Obwohl, ‘n bisschen mehr Kulanz wär’ manchmal schon nett, finde ich. Ich erinnere mich da an…nein, lassen wir das. Zu viele schlechte Flughafen-Erinnerungen.

Aber was ist mit uns, den armen Reisenden? Immerhin, ab fünf Stunden Verspätung (FÜNF STUNDEN! Wer hat denn SO viel Zeit?), da kann man wenigstens vom Ticket zurücktreten und sein Geld zurückfordern. Vollständige Erstattung! Das ist doch mal was, oder? Wobei… ich muss sagen, ich hab’s noch nie gemacht. Entweder war die Verspätung “nur” vier Stunden und 58 Minuten, oder ich war einfach zu fertig, um mich auch noch rumzustreiten.

Aber mal ehrlich, wer hat das schon wirklich gemacht? Ich mein, fünf Stunden am Flughafen sind schon schlimm genug, und dann noch die Nerven, sich mit der Fluggesellschaft anzulegen? Puh. Aber gut zu wissen, dass es diese Option gibt, falls es mal ganz dicke kommt. Also, merkt euch das: Fünf Stunden! Vollständige Erstattung! Vielleicht klappt’s ja irgendwann mal bei mir… seufz

#Flugausfall #Höhere Gewalt #Verspätung