Darf man Haarspray im aufgegebenen Gepäck mitnehmen?

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Flüssige Haarprodukte, wie Haarspray, sind im aufgegebenen Gepäck erlaubt. Größe der Behälter und Flüssigkeitsmenge sind unbeschränkt. Sicherheitsbestimmungen für Flüssigkeiten im Handgepäck gelten nicht für aufgegebenes Gepäck.
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Haarspray im aufgegebenen Gepäck: Kein Problem!

Die Frage, ob Haarspray im aufgegebenen Gepäck erlaubt ist, beschäftigt viele Reisende. Die kurze Antwort lautet: Ja, Haarspray darf im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden. Im Gegensatz zum Handgepäck, wo strenge Regeln für Flüssigkeiten, Aerosole und Gele gelten, gibt es für das aufgegebene Gepäck keine Beschränkungen bezüglich der Größe oder Menge von Haarspray.

Sie können also Ihre Lieblings-Haarspraydose, egal ob groß oder klein, bedenkenlos in Ihren Koffer packen. Die Sicherheitsbestimmungen für Flüssigkeiten im Handgepäck, die oft zu Frustration und dem Weglassen von Kosmetika führen, betreffen das aufgegebene Gepäck nicht. Dies liegt daran, dass das aufgegebene Gepäck einem anderen Sicherheitsverfahren unterliegt und nicht direkt mit den Passagieren im Flugzeug transportiert wird.

Was bedeutet das in der Praxis?

Sie müssen sich keine Gedanken über die Einhaltung von Flüssigkeitsbegrenzungen (z.B. 100 ml pro Behälter) oder spezielle Beutel machen. Packen Sie Ihr Haarspray einfach in Ihren Koffer, wie Sie es gewohnt sind. Achten Sie jedoch darauf, die Dose ausreichend zu schützen, um ein Auslaufen zu verhindern – besonders bei empfindlichen Düsen. Eine Umhüllung in Plastikfolie oder die Verwendung eines Kosmetik-Etuis kann hier sinnvoll sein.

Fazit:

Haarspray im aufgegebenen Gepäck ist unproblematisch. Nutzen Sie diese Freiheit, um sich auf Ihrer Reise perfekt zu stylen, ohne sich um lästige Sicherheitskontrollen sorgen zu müssen. Konzentrieren Sie sich lieber auf die Planung Ihrer Reise und die Vorfreude auf Ihr Ziel!