Wer ist nach Starkregen für Wasser im Keller verantwortlich?
wer haftet bei wasser im keller nach starkregen? Vermieter zahlt.
Beim Thema wer haftet bei wasser im keller nach starkregen trägt oft der Eigentümer die Verantwortung für Schäden an der Gebäudesubstanz. Ein klares Verständnis der rechtlichen Pflichten schützt Bewohner vor unnötigen Kosten nach einem Unwetter. Informieren Sie sich jetzt über die Zuständigkeiten zur Schadensbehebung und Sanierung.
Wer haftet, wenn der Keller nach Starkregen voll läuft?
Wenn nach einem heftigen Gewitter Wasser im Keller steht, ist die erste Frage meist: Wer ist jetzt verantwortlich? Kurz gesagt: Für das Gebäude und die Beseitigung des Wassers ist der Vermieter zuständig. Bei der Frage wasser im keller vermieter oder mieter gilt: Für Ihre eigenen Möbel und Gegenstände, die im Keller lagern, müssen Sie als Mieter selbst sorgen – idealerweise über eine Hausratversicherung mit Elementarschutz. Die finanzielle Regulierung des Schadens übernehmen dann die jeweiligen Versicherungen, vorausgesetzt, sie decken auch Elementarschäden wie Starkregen ab (citation:2).
Die erste Pflicht: Schaden melden und mindern
Sobald Sie den Schaden bemerken, müssen Sie Ihren Vermieter unverzüglich informieren (citation:1).
Er muss die Chance haben, sich selbst ein Bild zu machen und Maßnahmen einzuleiten. Ist er nicht erreichbar oder kann nicht schnell genug handeln, sind Sie als Mieter in der Pflicht, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das bedeutet: Retten Sie, was noch zu retten ist, und bringen Sie Ihre Sachen aus dem Keller (citation:1)(citation:2). Vergessen Sie aber nicht die eigene Sicherheit: Betreten Sie den Keller auf keinen Fall, solange der Strom noch an ist – Lebensgefahr! Stellen Sie daher zuerst den Strom für die Kellerräume ab (citation:2).
Die Kostenfrage: Wer zahlt für das Abpumpen und Trocknen?
Hier kommt der Vermieter ins Spiel. Die Kosten für das Abpumpen des Wassers, den Einsatz der Feuerwehr oder einer Fachfirma sowie die anschließende Trocknung der Wände und Böden fallen in seine Verantwortung (citation:1)(citation:2). Er muss den ursprünglichen Zustand des Kellers wiederherstellen. Diese Kosten sollte er dann bei seiner Wohngebäudeversicherung einreichen. Achtung: Das gilt aber nur, wenn seine Versicherung auch Elementarschäden abdeckt (citation:2).
In der Praxis übernehmen etwa 57 Prozent der Wohngebäudeversicherungen in Deutschland diese Schäden, da sie einen entsprechenden Elementarschaden-Baustein beinhalten ([1] citation:8). Wenn der Vermieter diesen Schutz nicht hat, kann es teuer für ihn werden. Für Sie als Mieter ändert das aber erstmal nichts: Er bleibt in der Pflicht, den Keller instand zu setzen (citation:4).
Was ist mit meinem Eigentum im Keller?
Hier sieht es leider anders aus. Für Ihre eigenen Sachen – seien es das E-Bike, die Weihnachtsdeko oder die alten Umzugskartons – müssen Sie in der Regel selbst aufkommen (citation:1)(citation:4). Der Vermieter haftet nicht automatisch für Schäden an Ihrem Eigentum. Dafür ist Ihre Hausratversicherung zuständig, vorausgesetzt, sie hat den Zusatz elementarschadenversicherung starkregen keller (citation:2)(citation:5). Ohne diesen Zusatz zahlen die Versicherungen bei Überschwemmungen durch Starkregen oft nicht. Nichtsdestotrotz: Branchenweit waren 2024 etwa 41 Prozent der Hausratversicherungen auch gegen diese Naturgefahren abgesichert ([2] citation:8).
Eine Ausnahme gibt es nur, wenn der Vermieter einen Fehler gemacht hat. Wenn er einen bekannten Baumangel, durch den immer wieder Wasser eindringt, nicht behebt, kann er doch für die Schäden an Ihren Möbeln haftbar gemacht werden (citation:1)(citation:2).
Rückstau: Das teure Problem mit der Kanalisation
Kommt das Wasser nicht von außen durch die Wand, sondern schießt aus den Bodenablaufen und Toiletten im Keller hoch, spricht man von rückstau keller wer ist verantwortlich. Das ist ein Sonderfall, der oft zu Streit führt. Die Verantwortung liegt hier klar beim Hauseigentümer. Er ist gesetzlich verpflichtet, sein Gebäude mit einer Rückstausicherung, wie einer Rückstauklappe, zu schützen (citation:6). Ist diese nicht vorhanden, defekt oder nicht regelmäßig gewartet, kann die Versicherung des Vermieters die Zahlung verweigern (citation:5).
In so einem Fall kann der Vermieter auf den immensen Kosten für die Trocknung und Sanierung sitzen bleiben. Als Mieter sollten Sie daher wissen: Für Schäden durch Rückstau, die aufgrund einer fehlenden oder defekten Sicherung entstehen, ist der Vermieter verantwortlich. Er muss für die Behebung des Schadens am Gebäude sorgen (citation:4).
Kann ich die Miete mindern, wenn der Keller unbenutzbar ist?
Grundsätzlich ja, aber es ist nicht so einfach, wie viele denken. Ein einmaliges Unwetter rechtfertigt in der Regel keine mietminderung wasser im keller nach regen, vor allem wenn der Schaden schnell behoben wird (citation:2). Anders sieht es aus, wenn der Keller aufgrund des Schadens über einen längeren Zeitraum nicht nutzbar ist oder der Vermieter die Trocknung verschleppt. Da der Keller aber nur ein Nebenraum ist, fällt die Minderung meist gering aus – oft im niedrigen einstelligen Prozentbereich (citation:7).
Wenn die Wohnung selbst durch das Wasser unbewohnbar wird, kann die Miete sogar um 100 Prozent gemindert werden (citation:9). Bevor Sie die Miete kürzen, sollten Sie aber unbedingt rechtlichen Rat einholen, um keine bösen Überraschungen zu erleben.
Checkliste: Die wichtigsten Schritte im Überblick
Damit im Ernstfall nichts schiefgeht, hier die wichtigsten Maßnahmen zusammengefasst: Sicherheit zuerst: Keller nicht betreten, solange Strom fließt. Strom für den Keller sofort abschalten (citation:2)(citation:10).
Dokumentieren, dokumentieren, dokumentieren: Bevor Sie auch nur einen Eimer Wasser raustragen, machen Sie Fotos und Videos von allem. Halten Sie den Wasserstand fest, fotografieren Sie Ihre nassen Kartons und die überfluteten Bodenabläufe. Diese Beweise sind Gold wert für die Versicherung (citation:3)(citation:10).
Vermieter informieren: Der Vermieter muss umgehend Bescheid wissen (citation:1). Schaden melden: Werfen Sie einen Blick in Ihre Versicherungsunterlagen. Haben Sie eine starkregen keller versicherung wer zahlt? Dann melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung. Der Vermieter kümmert sich um die Meldung an seine Wohngebäudeversicherung (citation:2). Retten, was zu retten ist: Bringen Sie Ihre Sachen in Sicherheit, aber nur, wenn es ohne Gefahr möglich ist (citation:1). Profis rufen: Bei großen Wassermengen müssen Sie die Feuerwehr oder eine Spezialfirma rufen. Die Kosten dafür trägt der Vermieter, wenn Sie ihn nicht erreichen konnten (citation:2).
Realitätscheck: Als die Keller unter Wasser standen
Stellen Sie sich vor, Sie kommen abends nach Hause und im Treppenhaus riecht es modrig. Im Keller steht das Wasser 20 Zentimeter hoch. Genau das passierte Familie Schmidt in einem Kölner Vorort im Sommer 2025. Der Starkregen hatte die Kanalisation überfordert, und das Wasser drückte durch die Bodenabläufe zurück in den Keller.
Herr Schmidt handelte schnell. Er knipste sofort den Lichtschalter für den Keller aus – Gott sei Dank, denn später stellte sich heraus, dass die Steckdosen unter Wasser standen. Dann rief er seinen Vermieter an, der 200 Kilometer entfernt wohnte. Der Vermieter war ratlos und bat Herrn Schmidt, selbst eine Firma zu rufen. Ich wusste gar nicht, ob ich das darf und wer das bezahlt, erinnert sich Schmidt. Er rief trotzdem eine spezielle Wasserschadenfirma. Die pumpte den Keller leer und stellte drei große Trocknungsgeräte auf.
Der Ärger kam drei Wochen später. Die Versicherung des Vermieters weigerte sich zu zahlen. Begründung: Die Rückstauklappe im Haus sei veraltet und nicht gewartet gewesen – grobe Fahrlässigkeit des Vermieters.
Der Vermieter wiederum wollte die Rechnung der Trockenfirma (knapp 3.500 Euro) nun von Herrn Schmidt zurück, da dieser die Firma ohne sein Okay beauftragt habe. Zum Glück hatte Herr Schmidt alle SMS und Fotos aufgehoben. Er konnte nachweisen, dass der Vermieter nicht erreichbar war und er sofort gehandelt hatte, um Schlimmeres zu verhindern. Am Ende stellte sich erneut die Frage: wer haftet bei wasser im keller nach starkregen, wenn die Wartung vernachlässigt wurde? Schließlich musste der Vermieter die Rechnung doch übernehmen – eine Lehre für beide Seiten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich als Mieter den Keller auf eigene Kosten entrümpeln lassen, damit getrocknet werden kann?
Nein, die Kosten für das Ausräumen, Einlagern und Wieder-Einräumen Ihrer Sachen muss der Vermieter tragen, wenn es für die Trocknung notwendig ist (citation:4). Sie müssen natürlich mit anpacken, aber die Organisation und Finanzierung liegt bei ihm.
Was kostet der Einsatz der Feuerwehr? Muss ich das bezahlen?
Bei einer akuten Notlage, wenn also Menschen in Gefahr sind oder ein Gebäude ernsthaft bedroht ist, ist der Feuerwehreinsatz in der Regel kostenlos. Wird die Feuerwehr aber nur zum Abpumpen eines Kellers gerufen, weil es bequemer ist, kann sie dafür Gebühren verlangen. Diese Kosten muss dann der Vermieter übernehmen, da es seine Aufgabe ist, den Schaden zu beseitigen (citation:2).
Wer haftet, wenn ich das Kellerfenster bei Gewitter offen gelassen habe?
In diesem Fall sieht es schlecht aus für Sie. Wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben, also zum Beispiel das Fenster trotz angekündigten Starkregens weit offen stand, haften Sie für den entstandenen Schaden (citation:1)(citation:2). Dann springt im besten Fall Ihre private Haftpflichtversicherung ein, falls diese grobe Fahrlässigkeit abdeckt.
Wer trägt welche Kosten?
Um die Verantwortlichkeiten klar zu trennen, hilft dieser schnelle Überblick:Vermieter
- Gebäudesubstanz (Wände, Böden, Decken), Abpumpen, Trocknung, Behebung von Baumängeln (z.B. defekte Rückstauklappe)
- Nur bei nachweislichem Verschulden (z.B. ignoriert bekannten Baumangel)
- Meldet den Schaden seiner Wohngebäudeversicherung (mit Elementarschutz)
Mieter
- Eigenes Inventar (Möbel, Elektrogeräte, Kartons), Schadenminderung (Sachen retten, sofern möglich)
- Kann bei längerer Unbenutzbarkeit des Kellers möglich sein (meist niedriger Prozentsatz)
- Meldet Schäden am Eigentum seiner Hausratversicherung (mit Elementarschutz)
Die klare Trennlinie ist die Gebäudesubstanz vs. der bewegliche Hausrat. Für das eine kommt der Vermieter auf, für das andere der Mieter. Probleme entstehen meist dann, wenn die Versicherung des Vermieters nicht zahlt (weil Elementarschutz fehlt) oder wenn der Mieter keine Hausrat hat. Ein nachweisliches Verschulden (wie eine nicht gewartete Rückstauklappe) kann die Haftung des Vermieters auch für den Hausrat des Mieters begründen.Familie Schmidt: Als das Wasser aus dem Boden kam
Köln, Sommer 2025: Familie Schmidt kommt abends nach Hause und im Treppenhaus riecht es modrig. Im Keller steht das Wasser 20 Zentimeter hoch. Ein Starkregen hatte die Kanalisation überfordert und das Wasser drückte durch die Bodenabläufe zurück.
Herr Schmidt handelt sofort: Er schaltet den Strom für den Keller aus, macht Fotos und ruft den Vermieter an, der 200 km entfernt wohnt. Der ist ratlos und bittet Schmidt, selbst eine Firma zu rufen. Unsicher, aber um Schlimmeres zu verhindern, beauftragt Schmidt eine Spezialfirma, die das Wasser abpumpt und Trocknungsgeräte aufstellt.
Drei Wochen später die böse Überraschung: Die Versicherung des Vermieters verweigert die Zahlung. Begründung: Die Rückstauklappe im Haus war veraltet und nicht gewartet – grobe Fahrlässigkeit des Vermieters. Der Vermieter verlangt nun die Rechnung der Trockenfirma (knapp 3.500 Euro) von Herrn Schmidt zurück, da dieser die Firma ohne sein Okay beauftragt habe.
Zum Glück hatte Schmidt alle SMS und Fotos als Beweis. Er konnte nachweisen, dass der Vermieter nicht erreichbar war und er in einer Notlage handelte, um Folgeschäden zu verhindern. Nach langem Hin und Her musste der Vermieter die Rechnung doch übernehmen – eine teure Lektion für beide Seiten.
Referenzmaterial
Wer zahlt, wenn das Wasser durch ein offenes Kellerfenster kommt?
Wenn Sie als Mieter das Fenster trotz angekündigtem Starkregen offen gelassen haben, kann Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. Dann haften Sie für den Schaden am Gebäude (citation:1). Ihre private Haftpflichtversicherung könnte einspringen, wenn der Vertrag grobe Fahrlässigkeit abdeckt. Prüfen Sie das unbedingt.
Ist die Feuerwehr zum Abpumpen des Kellers kostenlos?
Nicht immer. Bei einer akuten Gefahr für Leib und Leben ist der Einsatz in der Regel kostenlos. Wird die Feuerwehr jedoch nur gerufen, um den Keller zu leeren, weil es keine andere Möglichkeit gibt, kann sie dafür Gebühren verlangen. Diese Kosten muss dann der Vermieter tragen, da es seine Pflicht ist, den Schaden zu beseitigen (citation:2).
Kann ich die Miete mindern, wenn der Keller nach dem Unwetter noch wochenlang feucht ist?
Ja, das ist möglich. Wenn der Keller aufgrund des Schadens über einen längeren Zeitraum nicht nutzbar ist, kann eine Mietminderung gerechtfertigt sein. Da es sich um einen Nebenraum handelt, ist die Minderung aber meist gering und liegt im niedrigen einstelligen Prozentbereich (citation:7). Holen Sie im Zweifel rechtlichen Rat ein, bevor Sie die Miete kürzen.
Höhepunkte
Gebäude = Vermieter, Inventar = MieterDer Vermieter muss den Keller trockenlegen und instand setzen. Für Ihre nassen Kartons und Möbel müssen Sie selbst über Ihre Hausratversicherung aufkommen.
Rückstau ist Vermietersache – wenn die Anlage funktioniertFür Rückstau-Schäden ist der Vermieter verantwortlich, muss aber eine funktionierende Rückstausicherung vorweisen können. Ist sie defekt, kann seine Versicherung die Zahlung verweigern.
Dokumentation ist das A und OFotos und Videos vom Schaden sind der beste Beweis gegenüber Versicherung und Vermieter. Machen Sie sie, bevor Sie mit dem Aufräumen beginnen.
Sicherheit geht vorBetreten Sie einen überfluteten Keller niemals, solange der Strom nicht abgeschaltet ist. Das ist lebensgefährlich!
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