Wer haftet für nassen Keller?

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Undichte Rohre oder Starkregen? Die Wohngebäudeversicherung springt ein, wenn Schäden am Gebäude selbst, wie feuchte Wände oder beschädigter Boden im Keller, entstehen. Leitungswasserschäden sind ebenfalls abgedeckt; der Schutz erstreckt sich somit über die Bausubstanz.

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Wer haftet für den nassen Keller? Ein Überblick über Haftung und Versicherungsschutz

Ein nasser Keller ist ein Albtraum für jeden Hausbesitzer. Schimmelbefall, teure Sanierungen und der Verlust von Eigentum sind nur einige der möglichen Folgen. Doch wer haftet eigentlich, wenn das Wasser im Keller steht? Die Antwort ist nicht immer einfach und hängt von der Ursache des Schadens ab.

Die Rolle der Wohngebäudeversicherung:

Die wichtigste Absicherung bei Wasserschäden im Keller bietet in den meisten Fällen die Wohngebäudeversicherung. Diese springt in der Regel ein, wenn Schäden am Gebäude selbst entstehen, egal ob durch undichte Rohre, Starkregen oder aufsteigende Feuchtigkeit. Konkret bedeutet das:

  • Schäden an der Bausubstanz: Feuchte Wände, beschädigter Putz, verfaulte Balken oder ein durchweichter Fußboden werden in der Regel von der Versicherung abgedeckt. Hierbei ist wichtig zu beachten, dass es sich um Schäden am Gebäude handelt, nicht um die darin befindlichen Gegenstände.
  • Leitungswasserschäden: Defekte in der Wasserinstallation, wie z.B. ein geplatztes Rohr, fallen ebenfalls unter den Versicherungsschutz. Hier ist jedoch oft eine Selbstbeteiligung zu leisten.
  • Starkregen und Hochwasser: Die Deckung von Schäden durch Starkregen oder Hochwasser ist abhängig vom jeweiligen Versicherungsvertrag. Manche Versicherungen bieten einen erweiterten Schutz, andere beschränken sich auf Schäden durch Leitungswasser. Eine genaue Prüfung der Versicherungsbedingungen ist daher unerlässlich.

Was die Wohngebäudeversicherung nicht deckt:

Es ist wichtig zu wissen, dass die Wohngebäudeversicherung nicht für alle Schäden im Zusammenhang mit einem nassen Keller aufkommt. Ausgeschlossen sind in der Regel:

  • Schäden an Einrichtungsgegenständen: Möbel, Elektrogeräte oder eingelagerte Waren sind in der Regel durch eine Hausratversicherung abgedeckt, nicht durch die Wohngebäudeversicherung.
  • Schäden durch mangelnde Wartung: Wenn der Schaden auf eine unzureichende Wartung der Haustechnik zurückzuführen ist (z.B. verstopfte Abwasserrohre), kann die Versicherung die Leistung kürzen oder ganz verweigern. Eine regelmäßige Wartung und Inspektion der Anlagen ist daher ratsam.
  • Schäden durch höhere Gewalt (teilweise): Während Starkregen meist mitversichert ist, können andere Naturereignisse wie Erdbeben oder Erdrutsche anders bewertet werden. Hier kommt es auf die konkreten Versicherungsbedingungen an.
  • Vorsätzliches Handeln: Wer den Schaden selbst verursacht (z.B. durch unsachgemäße Arbeiten), kann keinen Versicherungsschutz erwarten.

Weitere Haftungsfragen:

Neben dem Versicherungsschutz können auch weitere Haftungsfragen relevant sein:

  • Mietverhältnis: Bei einem Mietobjekt ist die Haftung für Schäden am Gebäude in der Regel vom Vermieter zu tragen, während der Mieter für Schäden an seiner Einrichtung selbst aufkommt. Die konkreten Regelungen sind im Mietvertrag festzulegen.
  • Nachbarschaftsrecht: Wenn der Wassereintritt aus einem benachbarten Grundstück stammt, kann eine Haftung des Nachbarn bestehen. In solchen Fällen ist eine Klärung der Sachlage und ggf. eine rechtliche Beratung empfehlenswert.

Fazit:

Ein nasser Keller ist ärgerlich und teuer. Eine umfassende Wohngebäudeversicherung mit entsprechendem Versicherungsschutz ist daher unerlässlich. Dennoch sollte man die Versicherungsbedingungen genau kennen und regelmäßig seine Haustechnik warten lassen, um Schäden zu vermeiden und den Versicherungsschutz zu gewährleisten. Im Zweifelsfall ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Versicherung und ggf. einem Rechtsanwalt ratsam.