Wer zahlt bei einem selbst verursachten Wasserschaden?

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Wasserschäden am Gebäude sind in der Regel durch die Gebäudeversicherung abgedeckt. Zusätzliche Schäden an Mobiliar und Hausrat werden hingegen von der Hausratversicherung getragen. Die Haftung hängt vom Ursprung des Wasserschadens ab.
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Wer zahlt bei einem selbst verursachten Wasserschaden?

Wasserschäden können erhebliche finanzielle Folgen haben, insbesondere wenn sie selbst verschuldet sind. Die Frage, wer in solchen Fällen für die Kosten aufkommen muss, ist häufig komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Abgrenzung der Verantwortlichkeiten

In der Regel gibt es zwei Arten von Versicherungen, die bei Wasserschäden zum Tragen kommen:

  • Gebäudeversicherung: Sie deckt Schäden am Gebäude selbst ab, einschließlich Wänden, Decken und Böden.
  • Hausratversicherung: Sie schützt bewegliche Gegenstände wie Möbel, Kleidung und elektronische Geräte.

Haftung bei selbst verursachten Schäden

Wenn ein Wasserschaden durch eigenes Verschulden entsteht, haftet grundsätzlich der Verursacher für die Kosten der Reparatur. Dies kann beispielsweise der Fall sein bei:

  • Vergessene Wasserhähne
  • Undichte Haushaltsgeräte (z. B. Waschmaschine)
  • Defekte Rohre oder Leitungen
  • Mangelhafte Abdichtungen

Ausnahmen von der Haftung

Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen selbst verursachte Wasserschäden möglicherweise doch von der Versicherung übernommen werden:

  • Kleinere Schäden: Wenn der Schaden geringfügig ist und leicht zu beheben, kann die Versicherung die Kosten aus Kulanzgründen übernehmen.
  • Notfälle: Wenn ein Wasserschaden durch einen Notfall verursacht wird (z. B. Rohrbruch aufgrund eines Sturms), haftet möglicherweise nicht der Verursacher, sondern die Gebäudeversicherung oder eine Sachversicherung.
  • Unwissenheit: Wenn der Verursacher nicht wusste, dass sein Handeln zu einem Wasserschaden führen könnte, kann die Haftung eingeschränkt sein.

Empfehlungen bei selbst verursachten Wasserschäden

Um die Haftung zu minimieren, sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • Wasserhähne und Haushaltsgeräte regelmäßig warten.
  • Auf Anzeichen von Undichtigkeiten achten und diese umgehend beheben.
  • Rohre und Leitungen regelmäßig inspizieren und reparieren.
  • Abdichtungen überprüfen und gegebenenfalls erneuern.

Im Falle eines selbst verursachten Wasserschadens ist es wichtig, die Versicherung unverzüglich zu informieren und die Ursache des Schadens zu erläutern. Die Versicherung wird dann prüfen, ob der Schaden abgedeckt ist und gegebenenfalls die Kosten übernehmen.