Was ersetzt die Versicherung bei Wasserschaden?

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Gebäudeversicherungen decken Schäden durch Wasser an Gebäudesubstanz ab. Dies beinhaltet nicht nur sichtbare Beschädigungen, sondern auch versteckte, wie beispielsweise defekte Leitungen. Reparaturen an Wänden, Böden und Decken sowie deren Austausch sind in der Regel inklusive.
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Was ersetzt die Versicherung bei Wasserschaden?

Im Falle eines Wasserschadens kann die Gebäudeversicherung für die Schadensregulierung aufkommen. Die Gebäudeversicherung deckt Schäden ab, die durch Wasser an der Gebäudesubstanz verursacht werden. Dazu gehören nicht nur sichtbare Beschädigungen, sondern auch versteckte, wie beispielsweise defekte Leitungen.

Welche Kosten werden übernommen?

Die Gebäudeversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für die Reparatur oder den Austausch von:

  • Wänden
  • Böden
  • Decken
  • Rohrleitungen
  • elektrische Anlagen
  • Sanitäreinrichtungen

Deckungsumfang variiert je nach Versicherer

Der genaue Deckungsumfang kann je nach Versicherer variieren. Es ist daher ratsam, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen. Manche Versicherungen decken beispielsweise auch die Kosten für die Trocknung des Gebäudes oder für die Unterbringung in einer Ersatzwohnung ab.

Was ist nicht versichert?

Die Gebäudeversicherung deckt in der Regel keine Schäden ab, die durch folgende Ursachen entstehen:

  • Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
  • Naturkatastrophen wie Überschwemmungen oder Erdbeben
  • Schäden durch Feuchtigkeit oder Kondenswasser
  • Schäden an beweglichen Gegenständen (Hausratsversicherung erforderlich)
  • Schäden an nicht zum Gebäude gehörenden Außenanlagen (Grundstücksversicherung erforderlich)

Meldung des Schadens

Im Falle eines Wasserschadens sollte dieser umgehend der Versicherung gemeldet werden. Die Versicherung wird einen Gutachter schicken, der den Schaden begutachtet und die Höhe der Entschädigung feststellt.

Wichtige Hinweise

  • Die Gebäudeversicherung ist für Eigentümer von Immobilien unerlässlich.
  • Der Deckungsumfang sollte regelmäßig überprüft und gegebenenfalls erweitert werden.
  • Die Versicherungssumme sollte den Wert des Gebäudes widerspiegeln.
  • Im Falle eines Wasserschadens ist es wichtig, den Schaden schnellstmöglich zu melden.