Was zahlt der Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer krank ist?
was zahlt der arbeitgeber wenn der arbeitnehmer krank ist: 100%
Um finanzielle Einbußen zu vermeiden, ist die Frage was zahlt der arbeitgeber wenn der arbeitnehmer krank ist von großer Bedeutung.[1] Eine längere Arbeitsunfähigkeit führt bei vielen Beschäftigten zu einer spürbaren Einkommenslücke. Arbeitnehmer schützen sich durch das genaue Verständnis der gesetzlichen Lohnfortzahlung vor unerwarteten Verlusten.
Was zahlt der Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer krank ist?
Die gesetzliche Regelung bei einer unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit ist eindeutig: Der Arbeitgeber zahlt genau 100 Prozent des Bruttogehalts für maximal 6 Wochen weiter. Nach Ablauf dieser Frist endet die gesetzliche Entgeltfortzahlung des Unternehmens. Beschäftigte erhalten danach Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse.
Die finanzielle Absicherung im Krankheitsfall kann je nach Dauer der Erkrankung und dem Zeitpunkt im Arbeitsverhältnis variieren. Das Thema sorgt bei Angestellten oft für Verunsicherung - aber die rechtlichen Grundlagen bieten einen verlässlichen Schutzschirm. Wer die genauen Zeiträume und Pflichten kennt, vermeidet böse Überraschungen beim Blick auf das Bankkonto.
Die Sechs-Wochen-Frist und ihre Voraussetzungen
Der Anspruch auf die volle Weiterzahlung des Lohns durch das Unternehmen gilt für bis zu 42 Kalendertage am Stück.[2] Diese Pflicht zur lohnfortzahlung im krankheitsfall greift allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis bereits seit mindestens vier Wochen ununterbrochen besteht.
Als ich mein erstes eigenes Team leitete, stand ich direkt vor diesem Problem. Ein neuer Mitarbeiter meldete sich in seiner zweiten Arbeitswoche mit einer schweren Grippe ab. Ich war völlig überfragt, wer nun das Gehalt überweisen muss. Es stellte sich heraus: In den ersten 28 Tagen eines neuen Jobs ist der Chef komplett von der Zahlung befreit. Erst ab dem 29. Beschäftigungstag geht die Pflicht auf den Arbeitgeber über.
Ein weiterer kritischer Punkt ist das sogenannte Selbstverschulden. Wer durch grob fahrlässiges Verhalten - wie etwa eine Schlägerei oder eine nachgewiesene Trunkenheitsfahrt - fahruntauglich wird, verliert unter Umständen das Recht auf Fortzahlung. Normale Sportunfälle oder alltägliche Erkrankungen wie Erkältungen fallen jedoch niemals unter Selbstverschulden.
Sonderfall: Erkrankung in den ersten vier Wochen im neuen Job
Wer innerhalb der ersten 28 Tage nach Arbeitsbeginn krank wird, erhält vom Arbeitgeber in der Regel noch keine Entgeltfortzahlung. Stattdessen springt ab dem ersten Tag der Krankschreibung die gesetzliche Krankenkasse ein und zahlt direkt Krankengeld.
Diese sogenannte Wartezeit verkürzt den späteren gesetzlichen Anspruch von sechs Wochen Lohnfortzahlung jedoch keineswegs. Falls die Arbeitsunfähigkeit über die erste vier Wochen andauert, muss der Chef ab der fünften Woche für bis zu sechs Wochen das Gehalt fortzahlen.
Wer zahlt nach 6 Wochen Krankheit?
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 42 Tage, stellt der Arbeitgeber die Zahlungen ein.[3] Ab diesem Zeitpunkt übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die finanzielle Versorgung durch das krankengeld nach lohnfortzahlung. Das Krankengeld ist gesetzlich gedeckelt und beträgt 70 Prozent des Bruttogehalts, maximal jedoch 90 Prozent des Nettoverdienstes.
Für das Jahr 2026 ist die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung maßgeblich.[4] Diese begrenzt das berücksichtigte Regelentgelt auf maximal 5.812,50 Euro pro Monat. Daraus ergibt sich für das Jahr 2026 ein gesetzlicher Höchstbetrag von exakt 135,63 Euro Krankengeld pro Kalendertag vor dem Abzug der üblichen Sozialversicherungsbeiträge. Gutverdiener müssen sich daher auf eine spürbare Einkommenslücke einstellen.
Finanzielle Entlastung für Kleinbetriebe: Das U1-Umlageverfahren
Für kleinere Unternehmen mit einer Belegschaft von bis zu 30 Mitarbeitern gibt es eine gesetzliche Pflichtversicherung zur finanziellen Entlastung. Über das sogenannte U1-Umlageverfahren zahlen Betriebe monatlich einen kleinen Beitrag an die Krankenkassen und erhalten im Krankheitsfall einen Großteil der Lohnkosten zurück.
Je nach gewähltem Tarif der jeweiligen Krankenkasse erstattet die Versicherung dem Arbeitgeber im Ernstfall üblicherweise zwischen 50 und 80 Prozent der Aufwendungen.[6] Für Minijobs wurde der Umlagesatz zum 1. Januar 2026 sogar von zuvor 1,1 Prozent auf nun 0,8 Prozent abgesenkt, was kleinere Betriebe bei den Lohnnebenkosten spürbar entlastet.
Vergleich der Lohnabsicherung im Krankheitsfall
Je nach Dauer der Arbeitsunfähigkeit und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses ändern sich die zuständigen Kostenträger und die Höhe der Bezüge.Entgeltfortzahlung durch Arbeitgeber
- Das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens 4 Wochen ununterbrochen bestehen.
- Ab der 5. Woche im neuen Job für maximal 6 Wochen (42 Tage) pro Erkrankung.
- Exakt 100 Prozent des normalen Bruttogehalts bzw. der Nettobezüge.
Krankengeld der Krankenkasse (Regelfall)
- Ärztliche Krankschreibung (eAU) und bestehende gesetzliche Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch.
- Ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit für maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren.
- 70% des Bruttogehalts, maximal aber 90% des Nettoverdienstes.
Krankengeld in den ersten 4 Wochen
- Erkrankung tritt innerhalb der ersten vier Wochen eines komplett neuen Arbeitsverhältnisses auf.
- Vom 1. bis zum maximal 28. Tag einer Erkrankung direkt nach der Neueinstellung.
- Standard-Krankengeld (70% Brutto / 90% Netto) unter Berücksichtigung der Tagesgrenzen.
Hinter den Kulissen: Thomas' holpriger Start im neuen Job
Thomas, ein 34-jähriger IT-Spezialist aus München, freute sich auf seinen neuen Job in einer Softwarefirma. Doch das Schicksal schlug unbarmherzig zu: Am fünften Arbeitstag rutschte er auf dem Arbeitsweg unglücklich aus und brach sich den Knöchel. Die Diagnose bedeutete mindestens sechs Wochen Gips und absolute Bettruhe.
In seiner Panik rief Thomas sofort in der Personalabteilung an. Die erste Nachricht war ein Schock: Da er noch keine vier Wochen im Betrieb war, bestand kein Anspruch auf Gehaltsfortzahlung durch die Firma. Thomas sah sich im Geiste schon ohne Miete dastehen und rief verzweifelt bei seiner Krankenkasse an.
Die Krankenkasse beruhigte ihn. Sie erklärten ihm, dass für genau diesen Sonderfall das Krankengeld ab Tag eins der Krankschreibung einspringt. Seine Personalabteilung übermittelte die Entgeltdaten digital, und der Übergang funktionierte reibungslos.
Nach exakt 28 Tagen im Arbeitsverhältnis endete die Zuständigkeit der Krankenkasse. Ab der fünften Woche übernahm die Softwarefirma die Lohnfortzahlung für die verbleibenden zwei Wochen seiner Genesung zu vollen 100 Prozent, sodass Thomas trotz des Unfalls finanziell sicher blieb.
Schnelle Fragen & Antworten
Was passiert, wenn ich während der Probezeit krank werde?
Auch in der Probezeit besteht der volle Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, sofern das Arbeitsverhältnis bereits länger als vier Wochen besteht. Die Probezeit an sich hebelt diesen gesetzlichen Schutz nicht aus.
Wer zahlt mein Gehalt, wenn mein Kind krank ist?
Wenn das Kind erkrankt, zahlt das Unternehmen im Regelfall keinen Lohn. Stattdessen haben gesetzlich versicherte Eltern Anspruch auf Kinderkrankengeld, das direkt von der gesetzlichen Krankenkasse ausgezahlt wird.
Wie oft kann ich 6 Wochen Lohnfortzahlung bekommen?
Der Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung gilt pro Krankheitsfall. Tritt eine völlig neue, andere Krankheit auf, beginnt die sechswöchige Frist für den Arbeitgeber von vorn. Bei wiederholten Erkrankungen wegen derselben Ursache gelten Sonderregelungen.
Schnelle Zusammenfassung
100 Prozent Lohn für 6 WochenBei unverschuldeter Krankheit zahlt das Unternehmen das volle Bruttogehalt für maximal 42 Tage weiter.
Vier-Wochen-Wartezeit bei NeueinstellungIn den ersten 28 Tagen eines neuen Jobs zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit nichts; stattdessen springt sofort das Krankengeld der Krankenkasse ein.
Krankengeld ist gedeckeltAb der siebten Woche beträgt das Krankengeld maximal 135,63 Euro pro Kalendertag für das Kalenderjahr 2026, was zu einer finanziellen Lücke führen kann.
Informationsquellen
- [1] Bmas - Der Arbeitgeber zahlt genau 100 Prozent des Bruttogehalts für maximal 6 Wochen weiter.
- [2] Bmas - Der Anspruch auf die volle Weiterzahlung des Lohns durch das Unternehmen gilt für bis zu 42 Kalendertage am Stück.
- [3] Bundesgesundheitsministerium - Das Krankengeld ist gesetzlich gedeckelt und beträgt 70 Prozent des Bruttogehalts, maximal jedoch 90 Prozent des Nettoverdienstes.
- [4] Bundesgesundheitsministerium - Für das Jahr 2026 ist die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung maßgeblich. Diese begrenzt das berücksichtigte Regelentgelt auf maximal 5.812,50 Euro pro Monat.
- [6] Minijob-zentrale - Für Minijobs wurde der Umlagesatz zum 1. Januar 2026 sogar von zuvor 1,1 Prozent auf nun 0,8 Prozent abgesenkt, was kleinere Betriebe bei den Lohnnebenkosten spürbar entlastet.
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