Wird der Arbeitgeber bei Krankheit bezahlt?
Krank im Job: Lohnfortzahlung in Deutschland – Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
Krankheit ist unberechenbar und kann jeden treffen. Doch was passiert, wenn die Arbeitsfähigkeit durch Krankheit eingeschränkt ist? Wird der Arbeitgeber weiterhin das Gehalt zahlen? Die Antwort ist in den meisten Fällen ja – aber mit Einschränkungen. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in Deutschland.
Die gesetzliche Grundlage für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall findet sich im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Dieses besagt, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen das volle Gehalt weiterzahlen müssen. Dies gilt, wie bereits erwähnt, unabhängig von der Sozialversicherungspflicht des Beschäftigungsverhältnisses. Es ist also unerheblich, ob der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist oder nicht. Die Lohnfortzahlungspflicht besteht auch bei Minijobs, wenn auch mit Einschränkungen bezüglich der Höhe der Zahlung.
Voraussetzungen für die Lohnfortzahlung:
Um Anspruch auf Lohnfortzahlung zu haben, müssen einige Bedingungen erfüllt sein:
- Arbeitsunfähigkeit: Der Arbeitnehmer muss aufgrund von Krankheit tatsächlich arbeitsunfähig sein. Dies muss durch eine ärztliche Bescheinigung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – AU) nachgewiesen werden. Die AU muss dem Arbeitgeber unverzüglich, in der Regel am ersten Krankheitstag, vorgelegt werden. Die Frist kann je nach Arbeitsvertrag variieren, daher ist es ratsam, die individuellen Regelungen zu beachten.
- Meldepflicht: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich dem Arbeitgeber mitzuteilen. Auch hier gilt: Die genaue Form und Frist der Meldung sollten im Arbeitsvertrag geregelt sein. Ein Telefonat am ersten Krankheitstag ist in der Regel ausreichend, eine schriftliche Bestätigung durch die AU folgt dann in der Regel innerhalb weniger Tage.
- Kein Verschulden: Die Krankheit darf nicht selbstverschuldet sein. Alkoholmissbrauch oder grob fahrlässiges Verhalten können die Lohnfortzahlung gefährden.
Was passiert nach sechs Wochen?
Nach Ablauf der sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber springt die Krankenkasse ein. Sie übernimmt das Krankengeld für maximal 78 Wochen, abhängig von der Dauer der Erkrankung und individuellen Bedingungen. Die Höhe des Krankengeldes liegt in der Regel bei ca. 70% des Nettoeinkommens.
Ausnahmen und Besonderheiten:
- Tarifverträge: Tarifverträge können die Regelungen des EFZG erweitern und z.B. eine längere Lohnfortzahlung vorsehen.
- Betriebsvereinbarungen: Ähnliches gilt für Betriebsvereinbarungen.
- Probezeit: In der Probezeit kann die Lohnfortzahlung anders geregelt sein, daher sollte der Arbeitsvertrag genau geprüft werden.
- Kündigung während der Krankheit: Eine Kündigung während der Krankheit ist unter Umständen nur eingeschränkt möglich und unterliegt strengen rechtlichen Vorgaben.
Fazit:
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts und schützt Arbeitnehmer vor finanziellen Einbußen bei Erkrankung. Es ist jedoch wichtig, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen und die gesetzlichen Regelungen sowie individuelle Vertragsbedingungen zu beachten. Im Zweifelsfall sollte man sich an einen Rechtsanwalt oder die zuständige Gewerkschaft wenden.
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