Wie lange bleibt ein Rezept auf der Versichertenkarte?

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Digitale Rezepte besitzen dieselbe Gültigkeitsdauer wie ihre Papier-Pendants. Die Einlösung via Gesundheitskarte ist bis zum Ablaufdatum möglich. Für früher auf rosa Zetteln verzeichnete Medikamente beträgt diese Frist standardmäßig 28 Tage. Die elektronische Verordnung vereinfacht den Ablauf, ohne die Gültigkeit zu beeinflussen.

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Wie lange ist mein digitales Rezept gültig? Die Gültigkeitsdauer von eRezepten erklärt

Die digitale Transformation im Gesundheitswesen schreitet voran, und mit ihr das eRezept. Viele Patienten fragen sich jedoch: Wie lange ist ein digitales Rezept, das auf meiner elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert ist, eigentlich gültig? Die Antwort ist überraschend einfach: Die Gültigkeit eines eRezepts entspricht der Gültigkeitsdauer eines herkömmlichen Papierrezepts.

Es gibt also keine separate Gültigkeitsdauer für digitale Rezepte. Die oft gehörte Aussage „28 Tage“ bezieht sich auf die traditionelle Gültigkeit von Papierrezepten für bestimmte Medikamente, die früher auf rosa Rezeptformularen ausgestellt wurden. Diese Frist von 28 Tagen galt – und gilt auch weiterhin für Papierrezepte – für viele, aber nicht für alle Medikamente. Die Gültigkeitsdauer konnte und kann je nach Medikament und ärztlicher Anordnung variieren.

Das eRezept übernimmt lediglich die vom Arzt festgelegte Gültigkeitsdauer des Rezepts. Steht auf dem Papierrezept z.B. ein Ablaufdatum von drei Monaten, so ist das digitale Pendant ebenfalls drei Monate lang gültig. Der entscheidende Faktor ist also nicht die Art des Rezepts (digital oder Papier), sondern die vom Arzt festgelegte Gültigkeit, die explizit auf dem Rezept – egal ob digital oder analog – vermerkt ist.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

  • Keine pauschale Gültigkeitsdauer: Es gibt keine generelle Gültigkeitsdauer für eRezepte von 28 Tagen oder ähnlichem.
  • Ärzte legen die Gültigkeit fest: Die Gültigkeitsdauer wird vom Arzt beim Ausstellen des Rezepts bestimmt und ist sowohl auf dem Papier- als auch auf dem eRezept vermerkt.
  • Gleichbehandlung von Papier- und eRezept: Digitale Rezepte haben dieselbe Gültigkeitsdauer wie ihre analogen Vorgänger.
  • Ablaufdatum beachten: Achten Sie immer auf das auf dem Rezept (digital oder Papier) angegebene Ablaufdatum und lösen Sie das Rezept innerhalb dieser Frist ein.

Im Zweifelsfall sollte man sich immer direkt beim Arzt oder in der Apotheke erkundigen. Diese können die Gültigkeit des individuellen Rezepts zweifelsfrei klären. Die Umstellung auf eRezepte vereinfacht zwar den Ablauf, verändert aber nichts an der grundlegenden Gültigkeit der ärztlichen Verordnung.

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