Wie lange muss ein Personalausweis in der EU gültig sein?

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Die Gültigkeit eines Personalausweises in der EU richtet sich nach nationalem Recht. Innerhalb der EU ist er in der Regel bis zum Ablaufdatum gültig. Ein bis zu ein Jahr abgelaufener Reisepass oder Personalausweis kann jedoch in einigen Ländern dennoch akzeptiert werden. Detaillierte Informationen liefert die Bundespolizei unter dem Stichwort Anerkennung von Ausweisdokumenten.

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Also, diese Sache mit der Gültigkeit von Personalausweisen in der EU, ne? Ist ja irgendwie so eine Sache… Man denkt, EU, alles einheitlich, aber Pustekuchen! Jedes Land kocht da sein eigenes Süppchen. Versteht das einer? Ich meine, hallo? Vereintes Europa und dann so ein Kuddelmuddel.

Im Prinzip ist der Ausweis natürlich so lange gültig, wie’s draufsteht. Logisch, oder? Aber – und das ist der Clou – manche Länder sind da etwas… großzügiger. Wenn der Ausweis schon abgelaufen ist, aber nicht länger als ein Jahr, dann kann es sein, dass er trotzdem noch durchgeht. Kann! Muss aber nicht. Spannend, ne? Wie so ein Lotteriespiel.

Ich erinner mich da an eine Geschichte… Ein Freund von mir, der war in Spanien. Ausweis abgelaufen, drei Monate drüber. Ging alles glatt. Keine Probleme. Dann, ein paar Monate später, Portugal. Gleicher Ausweis, gleicher Ablauf, ZACK! Fast nicht mehr ins Land gekommen. Versteh einer die Welt.

Deswegen, mein Tipp: Lieber auf Nummer sicher gehen. Wer will schon seinen Urlaub am Flughafen verbringen und mit der Bundespolizei diskutieren? Wobei, die haben da wohl ‘ne Webseite mit Infos zu den “anerkannten Ausweisdokumenten”, wie das so schön heißt. Hört sich irgendwie offiziell an. Aber gut, irgendwo muss man ja nachschauen. So mit Statistiken und so, glaub ich, haben die da nicht viel. Ist ja auch mehr so eine Sache von Land zu Land, diese… ja, diese Ausweis-Toleranz, sagen wir mal so.

Also, lange Rede, kurzer Sinn: Ausweis checken, rechtzeitig verlängern. Und dann: Ab in den Urlaub! Oder so. 😉

#Eu Ausweis #Gültigkeit #Reisepass