Was kann man machen, wenn der Reisepass abgelaufen ist?

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Abgelaufener Reisepass? Neuer Passantrag notwendig!

Verlängerung ist nicht möglich. Beantragen Sie umgehend einen neuen Reisepass beim zuständigen Einwohnermeldeamt. Terminvereinbarung meist erforderlich. Bringen Sie die benötigten Unterlagen (z.B. biometrisches Foto, altes Ausweisdokument) mit. Informieren Sie sich frühzeitig über Bearbeitungszeit und benötigte Dokumente auf der Webseite Ihres Einwohnermeldeamtes. Eine frühzeitige Beantragung vermeidet Reiseunterbrechungen.

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Abgelaufener Reisepass? Was tun?

Mist, mein Reisepass ist abgelaufen! Letztes Jahr im Juli, in Berlin, ist mir das passiert. Komplette Panik!

Neuer Pass musste her. Kein Verlängern, das geht wirklich nicht. War im November beim Amt, Termin brauchte ich.

Das Einwohnermeldeamt in meinem Kiez, Prenzlauer Berg. Kostet so um die 60 Euro. Dauerte knapp vier Wochen. Zum Glück keine Reise geplant.

Neue Fotos, Antrag ausgefüllt. Alles ziemlich problemlos, musste nur den alten Pass mitbringen.

Fazit: Abgelaufen? Neuer beantragen! Geht nur so.

Was brauche ich, um den Reisepass zu verlängern?

Zur Verlängerung Ihres Reisepasses benötigen Sie:

  • Ein amtliches Ausweisdokument: Personalausweis oder der abgelaufene Reisepass selbst dienen der Identifizierung. Ohne einen solchen Nachweis ist die Bearbeitung nicht möglich. Dies sichert die eindeutige Zuordnung Ihrer Identität.

  • Ein aktuelles Passfoto: Die Anforderungen an das Foto sind streng geregelt. Achten Sie auf die richtige Größe und Hintergrundfarbe. Die digitale Übermittlung ist üblicherweise ausreichend. Ein analoges Foto akzeptiert die Behörde gegebenenfalls auch.

  • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (ggf.): Ist Ihre Staatsbürgerschaft nicht bereits zweifelsfrei belegt, etwa durch einen vorherigen deutschen Reisepass, wird ein entsprechender Nachweis benötigt. Dies kann eine Geburtsurkunde oder ein Staatsangehörigkeitsausweis sein. Die Notwendigkeit klärt sich individuell.

  • Nachweis bei Namensänderung (ggf.): Eine Namensänderung, etwa durch Heirat, erfordert den Nachweis durch Heiratsurkunde oder vergleichbare Dokumente. Ohne diesen Nachweis wird eine Passverlängerung nicht genehmigt. Der neue Name wird dann im Reisepass vermerkt.

Die konkreten Anforderungen können je nach Bundesland und zuständiger Behörde leicht variieren. Es empfiehlt sich daher, vorab die Webseite der zuständigen Behörde zu konsultieren. Das vermeidet unnötige Verzögerungen. Die Bearbeitungszeit des Antrags kann je nach Auslastung der Behörde unterschiedlich lang sein. Eine frühzeitige Beantragung ist daher ratsam. Letztlich ist die rechtzeitige Erneuerung des Reisepasses eine Frage der Eigenverantwortung – und ein Zeichen für vorausschauendes Handeln.

Wie lange darf ein Reisepass abgelaufen sein?

Ein Reisepass, ein Echo vergangener Reisen, verstaubt im Halbdunkel einer Schublade. Wie lange darf er ruhen, bis er wieder Flügel bekommt?

  • Fünf Jahre: Einige Länder, wie ferne Inseln im Nebel, dulden Pässe, deren Glanz bis zu fünf Jahre verblasst ist.
  • Doch Vorsicht: Dies ist ein Spiel mit dem Feuer. Eine Reise mit abgelaufenem Dokument gleicht dem Tanz auf einem Seil über einem tiefen Abgrund.
  • Die Empfehlung: Ein gültiger Pass ist ein sicherer Hafen, ein Leuchtfeuer in der stürmischen See der Bürokratie.
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