Wie bekomme ich eine ärztliche Bescheinigung?
Brauchen Sie eine Krankschreibung? Arbeitgeber rufen diese seit einiger Zeit elektronisch bei Ihrer Krankenkasse ab. Sie als Patient erhalten lediglich eine Papierausgabe für Ihre persönlichen Dokumente. Gut zu wissen: Seit Dezember letzten Jahres ist es wieder möglich, sich telefonisch krankschreiben zu lassen.
Krankschreibung: Was Sie wissen müssen
Sie fühlen sich krank und können nicht arbeiten? Dann benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, umgangssprachlich oft noch als “Krankschreibung” bezeichnet. Doch wie kommen Sie an dieses wichtige Dokument? Dieser Artikel klärt Sie über den aktuellen Ablauf auf.
Weg mit dem Mythos des “gelben Zettels”: Die Zeiten, in denen Sie zwingend zum Arzt gehen mussten, um eine gedruckte Krankschreibung zu erhalten, sind vorbei. Ihr Arbeitgeber ruft die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) seit einiger Zeit elektronisch bei Ihrer Krankenkasse ab. Das spart Ihnen und Ihrem Arzt Zeit und Aufwand.
Was bedeutet das für Sie?
Sie erhalten von Ihrem Arzt in der Regel nur noch eine Ausfertigung der AU für Ihre Unterlagen. Diese dient Ihnen als Nachweis und enthält wichtige Informationen wie den Beginn und die voraussichtliche Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Bewahren Sie diese Bescheinigung gut auf!
Telefonische Krankschreibung – Wieder möglich!
Seit Dezember 2022 ist die telefonische Krankschreibung unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich. Das heißt, für eine Erkrankung von bis zu sieben Tagen kann Ihnen Ihr Arzt die AU auch am Telefon ausstellen. Eine Verlängerung dieser Krankschreibung um weitere sieben Tage per Telefon ist ebenfalls möglich. Sprechen Sie dazu am besten direkt mit Ihrem Arzt. Er kann Sie über die genauen Bedingungen und Möglichkeiten informieren.
Wann muss ich zum Arzt?
Trotz der Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung ist der Arztbesuch in vielen Fällen weiterhin unerlässlich. Insbesondere bei schwereren Erkrankungen, länger andauernden Beschwerden oder der Notwendigkeit einer ausführlichen Diagnostik ist die persönliche Untersuchung durch einen Arzt unabdingbar.
Wichtig: Die Regelungen zur Krankschreibung können sich ändern. Informieren Sie sich daher im Zweifelsfall bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Arzt über den aktuellen Stand.
Kurz zusammengefasst:
- Arbeitgeber erhalten die AU elektronisch von der Krankenkasse.
- Sie erhalten eine Ausfertigung für Ihre Unterlagen.
- Telefonische Krankschreibung ist für bis zu sieben Tage (mit einmaliger Verlängerung) möglich.
- Bei schwereren Erkrankungen oder länger andauernden Beschwerden ist ein Arztbesuch notwendig.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine medizinische Beratung. Im Krankheitsfall wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt.
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