Kann man mit 16 Augen lasern?

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In Deutschland ist eine Augenlaser-OP in der Regel erst ab 18 Jahren möglich, wenn die Augenentwicklung abgeschlossen und alle Voruntersuchungen positiv verlaufen sind. Abweichend davon erlauben die Schweiz und Österreich unter Umständen bereits Jugendlichen ab 16 Jahren den Eingriff, wobei auch hier strenge Kriterien erfüllt sein müssen.

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Augenlasern mit 16 – Ein klarer Blick in jungen Jahren? Was du in Deutschland, Österreich und der Schweiz wissen musst

Der Wunsch nach einem Leben ohne Brille oder Kontaktlinsen ist weit verbreitet, besonders bei jungen Menschen. Da stellt sich die Frage: Kann man sich bereits mit 16 Jahren die Augen lasern lassen? Die Antwort ist komplex und hängt stark von dem jeweiligen Land und den individuellen Voraussetzungen ab.

Augenlasern in Deutschland: Geduld ist gefragt

In Deutschland ist die Antwort auf die Frage nach dem Augenlasern mit 16 Jahren in der Regel ein klares Nein. Der Grund dafür liegt in der unvollständigen Entwicklung der Augen. Bis zum 18. Lebensjahr, manchmal sogar länger, können sich die Augen verändern. Die Brechkraft kann sich stabilisieren oder eben noch nicht. Ein Lasereingriff in einem sich noch verändernden Auge könnte das Ergebnis negativ beeinflussen und zu Folgekorrekturen oder langfristigen Problemen führen.

Deutsche Augenärzte und -kliniken halten sich daher an die Empfehlung, mit dem Augenlasern zu warten, bis die Augenentwicklung abgeschlossen ist und die Sehwerte über einen längeren Zeitraum konstant geblieben sind. Dies dient dem Schutz der jungen Patienten und soll sicherstellen, dass der Eingriff langfristig erfolgreich ist.

Ausnahmen in Österreich und der Schweiz? Ein genauerer Blick

Während Deutschland eine klare Altersgrenze von 18 Jahren vorsieht, sind die Regelungen in Österreich und der Schweiz etwas flexibler. Hier ist es theoretisch möglich, sich bereits mit 16 Jahren die Augen lasern zu lassen. Allerdings sind diese Ausnahmen an strenge Bedingungen geknüpft:

  • Vollständige Augenentwicklung: Auch in Österreich und der Schweiz muss die Entwicklung der Augen so gut wie abgeschlossen sein. Das bedeutet, dass die Sehwerte über einen längeren Zeitraum stabil sein müssen und keine Veränderungen mehr zu erwarten sind.
  • Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten: Da Jugendliche unter 18 Jahren in der Regel nicht voll geschäftsfähig sind, ist die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigten unerlässlich.
  • Gründliche Voruntersuchungen: Eine umfassende Untersuchung der Augen ist obligatorisch. Diese beinhaltet die Messung der Hornhautdicke, die Überprüfung der Pupillengröße, die Bestimmung der Sehwerte und die Beurteilung der allgemeinen Augengesundheit. Nur wenn alle Werte im Normbereich liegen und keine Kontraindikationen vorliegen, kann ein Lasereingriff in Betracht gezogen werden.
  • Motivation und Aufklärung: Der Jugendliche muss den Wunsch nach dem Augenlasern aus eigenem Antrieb hegen und sich der Risiken und Vorteile des Eingriffs bewusst sein. Eine ausführliche Aufklärung durch den behandelnden Arzt ist daher unerlässlich.

Wichtige Überlegungen für junge Patienten und deren Eltern

Auch wenn die Möglichkeit besteht, sich bereits mit 16 Jahren die Augen lasern zu lassen, sollten junge Patienten und ihre Eltern die Entscheidung gut überdenken und folgende Aspekte berücksichtigen:

  • Langzeitstabilität: Die langfristige Stabilität der Sehwerte ist entscheidend für den Erfolg des Eingriffs. Je jünger der Patient, desto schwieriger ist es, die Stabilität der Sehwerte zuverlässig vorherzusagen.
  • Risiken und Komplikationen: Wie bei jedem chirurgischen Eingriff gibt es auch beim Augenlasern Risiken und mögliche Komplikationen. Diese sollten im Vorfeld ausführlich mit dem Arzt besprochen werden.
  • Alternativen: Es gibt auch alternative Methoden zur Sehkorrektur, wie z.B. Kontaktlinsen. Diese sollten ebenfalls in Betracht gezogen werden, bevor eine Entscheidung für das Augenlasern getroffen wird.
  • Der richtige Zeitpunkt: Auch wenn alle Voraussetzungen für den Eingriff erfüllt sind, kann es sinnvoll sein, mit dem Augenlasern noch ein paar Jahre zu warten, bis die Augenentwicklung definitiv abgeschlossen ist.

Fazit: Verantwortungsvolle Entscheidung treffen

Die Entscheidung für oder gegen das Augenlasern mit 16 Jahren sollte in jedem Fall individuell und nach sorgfältiger Abwägung aller Vor- und Nachteile getroffen werden. In Deutschland ist der Eingriff in der Regel erst ab 18 Jahren möglich, während in Österreich und der Schweiz Ausnahmen unter strengen Auflagen möglich sind. Eine umfassende Beratung durch einen erfahrenen Augenarzt ist unerlässlich, um die beste Entscheidung für die eigene Augengesundheit zu treffen. Es geht schließlich um einen klaren Blick – und der sollte ein Leben lang halten.