Kann der Arzt ein Attest verweigern?

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Ein Arzt ist vertraglich zur Ausstellung von Attesten verpflichtet, auch bei vorheriger Rechnungskritisierung. Die Verweigerung stellt einen Vertragsbruch dar, es sei denn, nachweisbar unzumutbare Gründe, wie z.B. erhebliche Falschaussagen des Patienten, liegen vor. Die ärztliche Schweigepflicht bleibt unberührt.

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Kann ein Arzt ein Attest verweigern?

Ein Arzt ist grundsätzlich verpflichtet, Atteste auszustellen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient. Die Verweigerung eines Attestes stellt einen Vertragsbruch dar.

Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Verpflichtung. Ein Arzt kann ein Attest verweigern, wenn:

  • nachweisbar unzumutbare Gründe vorliegen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Patient grobe Falschaussagen gemacht hat oder wenn der Arzt den Eindruck hat, dass das Attest für illegale Zwecke verwendet werden soll.
  • die ärztliche Schweigepflicht verletzt würde. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Attest sensible medizinische Informationen enthält, die der Patient nicht öffentlich machen möchte.

In allen anderen Fällen ist der Arzt verpflichtet, ein Attest auszustellen. Selbst wenn der Patient zuvor die Rechnung des Arztes kritisiert hat, darf der Arzt die Ausstellung eines Attestes nicht verweigern.

Was kann ich tun, wenn mir ein Arzt ein Attest verweigert?

Wenn Ihnen ein Arzt ein Attest verweigert, können Sie folgendes unternehmen:

  • Sprechen Sie mit dem Arzt über die Gründe für die Verweigerung. Vielleicht hat der Arzt Missverständnisse oder Bedenken, die ausgeräumt werden können.
  • Wenden Sie sich an die Ärztekammer. Die Ärztekammer kann Ihnen Auskunft darüber geben, ob der Arzt zu Recht ein Attest verweigert hat.
  • Reichen Sie Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde ein. Die Aufsichtsbehörde kann den Arzt dazu verpflichten, ein Attest auszustellen.

Wichtig: Die ärztliche Schweigepflicht bleibt auch bei der Ausstellung eines Attestes bestehen. Der Arzt darf keine medizinischen Informationen ohne die Zustimmung des Patienten weitergeben.